Mitbestimmungsrechte sind gut entwickelt (EU)

Centao, Freitag, 13.03.2015, 12:16 (vor 3617 Tagen) @ Beo24131 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 13.03.2015, 12:19

Hallo Beo2,

wie überall im Leben, ist es entscheidend, wie die Protagonisten innerhalb einer Gesellschaft miteinander agieren. Natürlich gibt es dazu rechtliche Rahmenbedingungen, aber der Traum mancher alles gesetzlich regeln zu können,
endet dann beim berüchtigten "Atemstillstand".

Nun es gibt die Genossenschaft, die GbR.. + Fehlallokation, alles

Möglichkeiten, demokratische Produktions- und Akkumulationsformen als
Gesellschaft zu schaffen.

Im Genoss.gesetz sind die Mitbestimmungsrechte, und alles andere,
gesetzlich weitgehend festgelegt. Paritätische Mitbestimmung und
Ergebnisteilhabe beider Interessengruppen, d.h. die der Anteilseigner
(Genossen) und die der Mitarbeiter, sind darin nicht vorgesehen und
vertraglich kaum realisierbar. Das ursprüngliche Gen.gesetz wurde nach und
nach "kaputt verbessert", wohl um es weniger interessant zu machen. Ich
habe ein solches Gen.vertrag versuchsweise geschrieben .. es blieb
unbefriedigend, weil unflexibel.
Auch ein variables, abgestuftes Stimmrecht, in Abhängigkeit vom Umfang
des persönlichen finanziellen und/oder arbeitsmäßigen Engagement der
Beteiligten, ist nach dem Gen.gesetz nicht zufriedenstellend möglich. Das
Gesetz bevorzugt die Anteilseigner .. ähnlich einer AG. Mitarbeiter haben
da nichts zu melden.

Gute Mitarbeiter haben in jedem Betrieb etwas zu melden, die Realität macht diese zu wertvollen Mitspielern. Ausnahmen, oder Betriebe mit Sklavenarbeit nehme ich aus. Sklavenarbeit wird entweder wie z.B. in kommunistischen Ländern staatlich protegiert, oder was selten vorkommt bei uns oft durch einen "zerstörten" Markt miniert. Gerade bei kommunalen Auftraggebern, interessanterweise keine Ausnahme in D, siehe auch Sendungen wie Monitor u.a.

Eine GbR ist da flexibler, schließt aber "beschränkte Haftung" aus. Sie
ist deshalb für größere Gesellschaften nicht geeignet. Eine GmbH ist bei
häufig wechselnden Gesellschaftern sehr umständlich. Alle heutigen
Unternehmensformen bevorzugen juristisch krass das Sagen und Walten der
Anteilseigner.

Betriebliche Mitbestimmung und Gewerkschaften haben nichts zu sagen??
Klar so eine kleine GbR mit 5 Hanseln kann da nicht ewig herumfeilen, die müssen arbeiten, die gesellschaftliche Realität erzwingt Flexibilität + Entscheidung (aber schnell..). Aber auch hier sind gute Mitarbeiter aus meiner Erfahrung immer Mitentscheider.

eine oft verkannte Ursache der (Fehl-)Allokation ist der Konsum. Schalte

den Konsum aus und die Form der Produzentengesellschaft ist Banane..

"(Fehl-)Allokation" für Was .. für die bevorzugte Unternehmensform? Du
findest, man sollte auch die Kinderarbeit usw. davon abhängig machen, bei
wem die Konsumenten einkaufen wollen? Alles sollte erlaubt sein?

[[nono]], bitte keine erestrische Dialektik oder das Unterschieben dieser Art von Statements. Kinderarbeit hat mit diesem Thema zu dem nichts zu tun und ist in der EU eher unüblich.

Gesetzliches Verbot von Plastiktüten beim Hersteller, wird diese eindämmen. Bei Umweltstraftaten ist dies so gut wie nie der Fall, schon mal gemerkt?

Die Konsumenten sind doch Wähler. Sie können z.B. über ein
Betriebsverfassungsgesetz befinden, in dem verbindlich geregelt ist,
was in einem Unternehmen erlaubt ist und was nicht. Ein solches Gesetz gibt
es bereits; es könnte re'formiert werden.

In einem solchen "Grundgesetz für alle Unternehmen" kann z.B. gesetzlich
geregelt werden, dass alle Entscheidungsorgane eines Unternehmens
paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Mitarbeiter zu
besetzten sind.

Wer hat dann den Hut auf und wer vertritt dann noch ein Unternehmen als Unternehmer? Haftung z.B. ggü. dem Finanzamt?

Jede der beiden Interessengruppen bestellt also ihre

Vertreter in den Aufsichtsrat, in die Geschäftsführung, den Betriebsrat
usw.. Jeder Investor wüsste damit von vornherein, womit er in "seinem" U.
zu rechnen hat.

Ein Team von Möchtegern-Entscheidern ggü. dem Investoren (welche, die gibt es ja dann zukünftig nicht mehr!), ein Alptraum für die gelebte Praxis.

Es könnte z.B. auch gesetzlich geregelt werden, dass das Eigentumsrecht
an den Produkten und Erlösen grundsätzlich auf Seite der Arbeitskraft
liegt und das Kapital ("Lohnkapital") gemäß einem betriebsinternen
Vertrag (in Abhängigkeit vom Erfolg) zu verzinsen ist. Usw. usf..

Was ist aber wenn es nicht läuft? Was ist mit Produkthaftung?
Dieses Denkmodell ist leider so muß ich feststellen mit der gesetzlichen und sozialen Realität in D/EU/World nicht machbar. Selbst in der DDR gab es klare Befugnisgrenzen für Kombinatsleiter und Mitarbeiter. Eigentümer war das Volk..

Unternehmen, in welchen solche gesetzlichen Vorgaben reibungsloser,
einvernehmlich realisiert würden, hätten klaren Wettbewerbsvorteil. Wo
man es gar nicht geregelt bekommt, der verschwindet vom Markt. Es käme
also zu einer natürlichen Auslese demokratisch einvernehmlich geführter
Unternehmen und zur Entstehung einer neuen U.kultur. Das ist alles
machbar.

Der hohe Standard der Rechte der Mitarbeiter im Westen ist Teil der BIP- Entwicklung, insbesondere der Nachkriegsära. Wie weit diese Modelle z.B. in Frankreich Bestand haben werden, wird sich zeigen. Ich bevorzuge kooperative Modelle mit klaren Kompetenz- und Entscheidungsgrenzen. Da ist die Bundesrepublik schon recht weit.


Mit Gruß, Beo2

Grüße,
CenTao


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