Genossenschaft, Mitbestimmung usw..
Nun es gibt die Genossenschaft, die GbR.. + Fehlallokation, alles Möglichkeiten, demokratische Produktions- und Akkumulationsformen als Gesellschaft zu schaffen.
Im Genoss.gesetz sind die Mitbestimmungsrechte, und alles andere, gesetzlich weitgehend festgelegt. Paritätische Mitbestimmung und Ergebnisteilhabe beider Interessengruppen, d.h. die der Anteilseigner (Genossen) und die der Mitarbeiter, sind darin nicht vorgesehen und vertraglich kaum realisierbar. Das ursprüngliche Gen.gesetz wurde nach und nach "kaputt verbessert", wohl um es weniger interessant zu machen. Ich habe ein solches Gen.vertrag versuchsweise geschrieben .. es blieb unbefriedigend, weil unflexibel.
Auch ein variables, abgestuftes Stimmrecht, in Abhängigkeit vom Umfang des persönlichen finanziellen und/oder arbeitsmäßigen Engagement der Beteiligten, ist nach dem Gen.gesetz nicht zufriedenstellend möglich. Das Gesetz bevorzugt die Anteilseigner .. ähnlich einer AG. Mitarbeiter haben da nichts zu melden.
Eine GbR ist da flexibler, schließt aber "beschränkte Haftung" aus. Sie ist deshalb für größere Gesellschaften nicht geeignet. Eine GmbH ist bei häufig wechselnden Gesellschaftern sehr umständlich. Alle heutigen Unternehmensformen bevorzugen juristisch krass das Sagen und Walten der Anteilseigner.
eine oft verkannte Ursache der (Fehl-)Allokation ist der Konsum. Schalte den Konsum aus und die Form der Produzentengesellschaft ist Banane..
"(Fehl-)Allokation" für Was .. für die bevorzugte Unternehmensform? Du findest, man sollte auch die Kinderarbeit usw. davon abhängig machen, bei wem die Konsumenten einkaufen wollen? Alles sollte erlaubt sein?
Die Konsumenten sind doch Wähler. Sie können z.B. über ein Betriebsverfassungsgesetz befinden, in dem verbindlich geregelt ist, was in einem Unternehmen erlaubt ist und was nicht. Ein solches Gesetz gibt es bereits; es könnte re'formiert werden.
In einem solchen "Grundgesetz für alle Unternehmen" kann z.B. gesetzlich geregelt werden, dass alle Entscheidungsorgane eines Unternehmens paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Mitarbeiter zu besetzten sind. Jede der beiden Interessengruppen bestellt also ihre Vertreter in den Aufsichtsrat, in die Geschäftsführung, den Betriebsrat usw.. Jeder Investor wüsste damit von vornherein, womit er in "seinem" U. zu rechnen hat.
Es könnte z.B. auch gesetzlich geregelt werden, dass das Eigentumsrecht an den Produkten und Erlösen grundsätzlich auf Seite der Arbeitskraft liegt und das Kapital ("Lohnkapital") gemäß einem betriebsinternen Vertrag (in Abhängigkeit vom Erfolg) zu verzinsen ist. Usw. usf..
Unternehmen, in welchen solche gesetzlichen Vorgaben reibungsloser, einvernehmlich realisiert würden, hätten klaren Wettbewerbsvorteil. Wo man es gar nicht geregelt bekommt, der verschwindet vom Markt. Es käme also zu einer natürlichen Auslese demokratisch einvernehmlich geführter Unternehmen und zur Entstehung einer neuen U.kultur. Das ist alles machbar.
Mit Gruß, Beo2