Sicherheit stellen für die Überlassung eines Arbeitsplatzes
Habe ich von Solidarität des Unternehmers gesprochen? Nein. Ich habe
von gewisser Sachlogik des Wirtschaftens geredet.
Sachlogik des Wirtschaftens bedingt Haftung. Wer nicht haftet,
wirtschaftet nicht und hat somit keinen Anspruch auf die Erträge des
Wirtschaftens.Wer ZINS haben möchte, hat zu haften. Im Zins ist das durchschnitlliche
Ausfallrisiko gewöhnlich enthalten.
Ist es nicht. Deswegen wird normalerweise auch die Stellung einer Sicherheit verlangt, bevor über den Zins gesprochen wird.
Die Arbeitskraft haftet immerhin mit
dem Verlust der Gesundheit, des Arbeitsplatzes und des Einkommens .. und
das bei täglich unerbittlich drängender "Urschuld". Wessen Risiko ist da
eigentlich größer?
Kann sich die Arbeitskraft versichern.
Außerdem könnte die Stellung einer Sicherheit verlangt werden für die Überlassung eines Arbeitsplatzes. Dass die Unternehmer für gewöhnlich darauf verzichten, ändert nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung des Arbeitnehmers, für das Angebot eines Arbeitsplatzes eine Sicherheit zu stellen.
Diese Sicherheit würde natürlich bei unverschuldetet Kündigung zurückgegeben werden.
Gruß, Beo2
Gruß Mephistopheles
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Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc