DAS werde ich mit Sicherheit NICHT tun + Vorschlag zur Güte
1. Ist es überhaupt möglich, jemanden in einem anonymen Forum zu
beleidigen?
Natuerlich,
juristisch
einwandfrei moeglich. Aber ich hatte ja nur der Vollstaendigkeit
halber alle
drei "Ehrdelikte" angefuehrt. Der springende Punkt sind Verleumdung
und ueble Nachrede.
Es lesen mehr
als nur eingeschriebene Foristen hier mit ...
2. Und wenn ja, nach welchen Kriterien wird entschieden, ob jemand
beleidigt wurde? Darüber müsste man dann doch zumindest Einigkeit
herzustellen sein.Dann lies' Dich ein. Gibt's juristische Grosskommentare und Monographien
dazu ...
3. Und wenn das feststeht, wie hätte dann die Wiedergutmachung durch
den Beleidiger auszusehen?
Dazu ist es zu spaet. Wiedergutmachen kann man das auch nicht, aber man
kann Einsicht zeigen. Man kann auch eine Ohrfeige nicht "zuruecknehmen",
d.h. "ungeschehen machen". Der volkstuemliche Begriff dazu lautet
"Entschuldigung". Das hat aber nur Sinn bei Einsicht des Taeters. Und, wie
man frueher unter Burschenschaftern zu sagen pflegte: "Die Gegenseite muss
grundsaetzlich satisfaktionsfaehig sein".
Und wie ist es durch den Moderator zu sanktionieren, wenn der Beleidiger
sich weigert, Wiedergutmachung zu leisten?
Tja, da gaebe es doch genuegend Beispiele auch aus der Vergangenheit
dieses bzw. seines
Vorgaengerforums?
Bei mir hakt es bereits bei Punkt 1.
Du darfst gerne dann die Strafverteidung der Taeter(innen) uebernehmen
...
Ganz klassisch würde ich als eine Beleidigung ansehen, wenn jemand
ohne zureichenden Grund mit der Hand ins Gesicht schlägt.
Dann sind wir bereits bei "Koerperverletzung in Tateinheit mit
...".
Da würde wohl jeder zustimmen, das ist eine Beleidigung, und der
Beleidigte hat das Recht, Wiedergutmachung zu verlangen.
Nein, nicht "jeder". Und wenn es Notwehr waere?
Aber in jedem Fall ist die unmittelbare physische Anwesenheit der
Personen erforderlich,
Aha - briefliche Beleidigungen gab es also in der Rechtsgeschichte gar
nie?
Und dann gibt es noch die schriftliche Beleidigung, aber bereits da habe
ich meine Zweifel.
Wie gesagt, werde Strafverteidiger. Im Plaedoyer wird man immer "Zweifel"
zu wecken versuchen, selbst dann, wenn der BGH das schon zehnmal
entschieden zu haben scheint.
DAS werde ich mit Sicherheit NICHT tun.
Ich halte diesen Staat für eine Matrjoschka-Puppe, wie ich bereits hier geschrieben habe.
(Aber offenbar habe ich damit unwissentlich und unwillentlich eine Sünde wider den heiligen Geist begangen.
Für Nichtchristen: Eine Sünde wider den Geist ist eine Sünde, die nicht vergeben werden kann, alle anderen Sünden werden bei Einsicht und Reue nämlich vergeben. Ich habe es jedenfalls noch nie erlebt, dass ein Beitrag von mir so schnell gelöscht worden ist.)
Bei einer Matrjoschka-Puppe kämpft man nämlich als Strafverteidiger gegen Windmühlenflügel. Kaum hat man nämlich was entdeckt, wo man glaubt, hieb- und stichfest ansetzen zu können, so wird eine Haut der Matrjoschkapuppe abgezogen, und dahinterkommt etwas ganz anderes zum Vorschein.
Eine Beleidigung ist, jemand ein Leid zuzufügen.
Nein. Das "subjektive" Leid kann NULL sein. Wer einem anderen
Verkehrsteilnehmer z.B. "den Vogel" zeigt, wird regelmaessig empfindlich
gebuesst (Strafantrag vorausgesetzt oder wegen "oeffentlichen Interesses").
Und zwar, weil das auch die oeffentliche Ordnung stoert, wenn Sitten
verrohen.
Wobei ich keineswegs bezweifeln möchte, dass das Recht, und insbesondere das Beleidigungsstrafrecht konsequent umgesetzt wird - solange die Betroffenen abstammungsmäßige Deutsche sind.
Etwas anderes ist es allerdings dann, wenn das nicht der Fall ist. Wenn die Gesellschaft durch die vielen anwesenden Migranten ersichtlich verroht, dann interessiert das die Justiz nicht.
Die Justiz ist in diesem Matroschkapuppenstaat eine Art Ergänzung zur Lügenpresse.
Nicht, dass die Presse drekt lügen würde, bewahre, nein, aber sie lügt durch Unterlassung. Unterlasung der Darstellung der anderen Seite.
Und ebenso bei der Justiz: Nicht, dass das eine Unrechtsjustiz wäre, bewahre, nein, aber wenn es sich bei den Betroffenen eben um Zuwanderer oder höhere politische Chargen handelt, dann wird gegen diese eben nicht mit derselben Härte und Konsequenz vorgegangen, wie gegen abstammungsmäßige Deutsche.
So, das war jetzt eine lange Rede. Ich würde mich aus diesen Überlegungen nicht an die Justiz wenden.
Und nun mein konstruktiver Vorschlag zur Güte:
Wenn du dich beleidigt fühlst - und das ist das gute Recht von jedem - dann würde ich dem Moderator klar darlegen, von wem, wie du es [link=http://www.dasge
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