Die Problematik des Art. 23 GG ist hier ja bestens bekannt.
Ich frage mich, ob sich ein Staat ausschliesslich über einen solchen oder ähnlichen Artikel in seiner Verfassung definiert (Gültigkeitsgebiet).
Was wenn ein solcher in einer anderen Verfassung fehlt oder es gar keine Verfassung gibt? Demnach existiert Israel z.B. gar nicht.
Es stellt sich mir aber auch die Frage, weshalb kurz vor Unterzeichnung des Anschlussvertrages eine solche Änderung von Nöten war.
Lag es an der bis dahin gültigen Präambel (GG verliert bei Erlangung der Wiedervereinigung seine Gültigkeit)?
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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.â€