Mooooment! Bevor hier unveränderbare Tatsachen geschaffen werden, sollten wir erst einmal gemeinsam klären
Anscheinend muss nur ich mich ungestraft beleidigen lassen.
1. Ist es überhaupt möglich, jemanden in einem anonymen Forum zu beleidigen?
2. Und wenn ja, nach welchen Kriterien wird entschieden, ob jemand beleidigt wurde? Darüber müsste man dann doch zumindest Einigkeit herzustellen sein.
3. Und wenn das feststeht, wie hätte dann die Wiedergutmachung durch den Beleidiger auszusehen? Und wie ist es durch den Moderator zu sanktionieren, wenn der Beleidiger sich weigert, Wiedergutmachung zu leisten?
Bei mir hakt es bereits bei Punkt 1.
Eine Beleidigung ist, jemand ein Leid zuzufügen.
Ganz klassisch würde ich als eine Beleidigung ansehen, wenn jemand ohne zureichenden Grund mit der Hand ins Gesicht schlägt.
Da würde wohl jeder zustimmen, das ist eine Beleidigung, und der Beleidigte hat das Recht, Wiedergutmachung zu verlangen.
Das kann man mit zunehmender Zivilisation immer weiter virtualisieren.
Man wird es auch als Beleidigung ansehen, wenn jemand nicht mehr schlägt, sondern einen Anderen mit Worten in herabsetzender Absicht ein Leid zufügt.
Aber in jedem Fall ist die unmittelbare physische Anwesenheit der Personen erforderlich, der Person des Beleidigers und der Person des Beleidigten.
Fehlt das, so ist nicht mehr so ohne weiteres von einer Beleidigung auszugehen.
Und dann gibt es noch die schriftliche Beleidigung, aber bereits da habe ich meine Zweifel. Um den Tatbestand der Beleidigung zu erkennen, würde ich zumindest erwarten, dass der Beleidiger die beleidigenden Worte verbal in Anwesenheit des Beleidigten wiederholt.
Und dann gibt es noch berufsspezifische Beleidigungen, z.B. beim Beruf des Journalisten. Da würde ich es als Beleidigung ansehen, wenn ein Journalist einen anderen in einem öffentlichen Mediu beleidigt. Wenn einer der beiden kein Journalist ist, dann wären meiner Meinung nach Einschränkungen vorzunehmen.
Aber hier im Forum, wo die Forumsschreiber weder mit ihrem vollen Namen noch mit ihrer beruflichen Funktion noch phsisch in Person auftreten, halte ich es nahezu für ausgeschlossen, dass eine Beleidigung überhaupt stattfinden kann.
Darum spare ich mir mal Punkt 2 und 3.
Gruß Mephistopheles
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Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc