Du hast natürlich Recht, dass es bei Beleidigungen den Auskunftsanspruch für die Verfolgungsbehörde gibt
Hallo azur,
Du hast natürlich Recht, dass es bei Beleidigungen den Auskunftsanspruch zu Zwecken der Strafverfolgung gibt!
Die Staatsanwaltschaft wird aber bei diesem Antragsdelikt nicht ermitteln.
Wenn es CM wichtig ist, dass er Recht behält, soll er es einfach versuchen.
Viele Grüße
amos