Normative Form des Faktischen
Servus.
Als Nichtjurist stelle ich folgende These auf:
Die Rechtmäßigkeit der in "Deutschland" herrschenden Zustände wird juristisch mit der "Normativen Kraft des Faktischen" begründet.
Hierzu:
Normative Kraft des Faktischen
bedeutet, dass durch die tatsächliche Entwicklung ein Zustand geschaffen wird, den die Rechtsordnung anerkennt, z.B. unvordenkliche Verjährung, Durchsetzung einer durch Revolution an die Macht gelangten Regierung.Â
ist eine auf den Rechtsgelehrten Georg Jellinek (1851-1911) zurückgehende Wendung, die den Geltungsgrund des Rechts - in Abkehr von naturrechtlichen Traditionen (Naturrecht) - nicht in der gleichbleibenden Natur des Menschen oder in der Vernunft, sondern in den tatsächlichen Gewohnheiten des geschichtlich-sozialen Lebens sieht. In der modernen Industriegesellschaft ist das Gewohnheitsrecht, das die n.K.d.F. verkörpert, durch staatlich gesetztes Recht fast vollständig verdrängt worden. Allerdings beeinflusst die soziale Wirklichkeit insoweit den Rechtsetzungsprozess, als sich auch das Recht an ihr u. den sie prägenden Wertvorstellungen stets von neuem bewähren muss.
Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/normative-kraft-des-faktischen/normative-kraft-des-faktischen.htm
Hieraus ergibt sich, dass Zustandänderungen im juristischen Sinne rechtsgültig sind, wenn dies von der überwiegenden Masse getragen wird, ähnlich dem Gewohnheitsrecht.
Durch die alle vier Jahre durchgeführte Teilnahme an Wahlen bestätigt die Masse das vorherrschende System, unabhängig von der Wahl einer Partei. Es werden mit dieser Wahlteilnahme Grundgesetzänderungen bestätigt.
Durch eine Nichtteilnahme an einer Wahl durch die wahlberechtigte Masse bekommt die "Normative Kraft des Faktischen" eine Neuausrichtung in der Hinsicht, dass das bestehende System nicht anerkannt wird und somit seine Legitimität verliert. Die Basis der "Normativen Kraft des Faktischen" ist nun eine andere.
Gruß
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