Sich von Vergewaltigern vergewaltigen lassen???
1. Ist es überhaupt möglich, jemanden in einem anonymen Forum zu beleidigen?
Natuerlich, juristisch einwandfrei moeglich. Aber ich hatte ja nur der Vollstaendigkeit halber alle drei "Ehrdelikte" angefuehrt. Der springende Punkt sind Verleumdung und ueble Nachrede. Es lesen mehr als nur eingeschriebene Foristen hier mit ...
2. Und wenn ja, nach welchen Kriterien wird entschieden, ob jemand beleidigt wurde? Darüber müsste man dann doch zumindest Einigkeit herzustellen sein.
Dann lies' Dich ein. Gibt's juristische Grosskommentare und Monographien dazu ...
3. Und wenn das feststeht, wie hätte dann die Wiedergutmachung durch den Beleidiger auszusehen?
Dazu ist es zu spaet. Wiedergutmachen kann man das auch nicht, aber man kann Einsicht zeigen. Man kann auch eine Ohrfeige nicht "zuruecknehmen", d.h. "ungeschehen machen". Der volkstuemliche Begriff dazu lautet "Entschuldigung". Das hat aber nur Sinn bei Einsicht des Taeters. Und, wie man frueher unter Burschenschaftern zu sagen pflegte: "Die Gegenseite muss grundsaetzlich satisfaktionsfaehig sein".
Und wie ist es durch den Moderator zu sanktionieren, wenn der Beleidiger sich weigert, Wiedergutmachung zu leisten?
Tja, da gaebe es doch genuegend Beispiele auch aus der Vergangenheit dieses bzw. seines Vorgaengerforums?
Bei mir hakt es bereits bei Punkt 1.
Du darfst gerne dann die Strafverteidung der Taeter(innen) uebernehmen
...
Eine Beleidigung ist, jemand ein Leid zuzufügen.
Nein. Das "subjektive" Leid kann NULL sein. Wer einem anderen Verkehrsteilnehmer z.B. "den Vogel" zeigt, wird regelmaessig empfindlich gebuesst (Strafantrag vorausgesetzt oder wegen "oeffentlichen Interesses"). Und zwar, weil das auch die oeffentliche Ordnung stoert, wenn Sitten verrohen.
Ganz klassisch würde ich als eine Beleidigung ansehen, wenn jemand ohne zureichenden Grund mit der Hand ins Gesicht schlägt.
Dann sind wir bereits bei "Koerperverletzung in Tateinheit mit ...".
Da würde wohl jeder zustimmen, das ist eine Beleidigung, und der Beleidigte hat das Recht, Wiedergutmachung zu verlangen.
Nein, nicht "jeder". Und wenn es Notwehr waere?
Aber in jedem Fall ist die unmittelbare physische Anwesenheit der Personen erforderlich,
Aha - briefliche Beleidigungen gab es also in der Rechtsgeschichte gar nie?
Und dann gibt es noch die schriftliche Beleidigung, aber bereits da habe ich meine Zweifel.
Wie gesagt, werde Strafverteidiger. Im Plaedoyer wird man immer "Zweifel" zu wecken versuchen, selbst dann, wenn der BGH das schon zehnmal entschieden zu haben scheint.
Um den Tatbestand der Beleidigung zu erkennen, würde ich zumindest erwarten, dass der Beleidiger die beleidigenden Worte verbal in Anwesenheit des Beleidigten wiederholt.
Und wenn der dann seinerseits, s.o., ausholt ... ?
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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