Genau das!

Kaladhor, Münsterland, Montag, 15.02.2016, 17:52 (vor 3650 Tagen) @ XERXES6578 Views

Lag es an der bis dahin gültigen Präambel (GG verliert bei Erlangung der
Wiedervereinigung seine Gültigkeit)?

Ich vermute, dass es genau daran gelegen hat. Dann hätte man nämlich unmittelbar danach eine verfassungsgebende Versammlung einberufen müssen...und wen hätte man dann da rein gesetzt? Ein echtes Dilemma, und somit war es sicherlich einfacher, einen bestehenden Artikel einfach an die neue Begebenheit anzupassen.

Oder aber die Präambel bezieht sich auf ein ganz anderes deutsches Staatsgebiet, was einfach nicht (mehr?) zu realisieren ist...

Gruß,
Kaladhor

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

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