Unfug - Eigentum wird rechtgültig erworben - bzw. Recht zum Besitz

azur, Samstag, 02.01.2016, 15:49 (vor 3687 Tagen) @ Nico4135 Views

Hallo Nico,

gesundes neues Jahr.

Du sprichst von irgendeinem weltfremden Professor, nur ist völlig unklar, warum Du nur ein Quentchen mehr Ahnung von der Materie haben solltest, von der Du sprechen magst.

Nichts, aber auch rein gar nichts, weist darauf hin, dass Du, und das noch nicht einmal nach Jahren, den Unterschied von Besitz und Eigentum erkannt hättest. Aber große Töne von sich geben wollen.

Es ist nicht irgendein Prof. (wobei anzunehmen ist, dass es sich um einen aus der Rechtswissenschaft handelt, wenn Du diesbezüglich von einem Prof. sprichts), sondern jeder, aber auch jeder Jurist, wird Dir erklären, dass es keinen Eigentums-Titel benötigt (eine pure Erfindung von Fachfremden).

Man hat entweder Eigentum rechtgültig erworben: http://www.rechtslexikon.net/d/eigentumserwerb/eigentumserwerb.htm
http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html ff.

oder das Recht zum Besitz, dass man dem Eigentümer entgegen halten kann: http://www.rechtslexikon.net/d/recht-zum-besitz/recht-zum-besitz.htm
http://dejure.org/gesetze/BGB/986.html ff.

Hoffentlich hast Du inzwischen verstanden, wozu es eine Eigentumsvermutung gibt: http://www.rechtslexikon.net/d/eigentumsvermutung/eigentumsvermutung.htm
http://dejure.org/gesetze/BGB/1006.html (vemrutlich nicht, wenn man immer noch Besitz und Eigentum durcheinander bringt und sich einer völlig abwegigen "Titel"-Story).

Dass der Laie nicht weiß, wie das Innehaben einer Eigentümerposition zu prüfen ist (abweichend von sonst üblichen Prüfungsschema: chronologisch), ist ihm nicht vorzuwerfen. Wohl aber, wenn er so tut, als hätte er Ahnung und könne anderen Auskunft darüber geben.

Viele freundliche Grüße

azur

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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

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