Dokumente in den festgehalten wird, dass einem etwas „gehört“ nennt man aber …

Nico, Sonntag, 27.12.2015, 01:47 (vor 3694 Tagen) @ Phoenix54898 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 27.12.2015, 02:05

… Besitzurkunden. Eigentumsurkunden geschweige gar Eigentums-Titel gibt es hingegen nicht.

Es ist allgemein bekannt, und entsprechend sogar sprichwörtlich, dass sich Nichtexistenzen nicht beweisen lassen. Dies ist der Grund, weshalb ich wirklich keinerlei Lust verspüre, nun die Nichtexistenz von s.g. „Eigentumstiteln“ hier doch beweisen zu sollen, nur weil ein weltfremder Professor mal auf die Idee gekommen ist, dass es so etwas doch bestimmt irgendwie geben müsse. Nenne du mir also bitte ausdrücklich nur hieb- und stichfeste Beweise für die Existenz von solchen Eigentumstiteln. Springe dabei bitte nicht nach Belieben zwischen den Kategorien Besitz und Eigentum umher, um anhand von Besitzkategorien angebliche Eigentumstitel nachgewiesen haben zu wollen.

Der, dem ein solcher „Grund und Boden“„gehört“, ist nämlich zweifelsfrei der Besitzer, wie anhand einer Miete oder Pacht wohl noch am leichtesten aufgezeigt werden kann. Dass einem aber aufgrund von Eigentum irgend etwas vom „Machtmonopol“ garantiert würde, wäre bitte ebenfalls zu beweisen. Sollte in einem Einzelfall mal ein Richter einer Person das Eigentum bestätigen, dann gälte es bitte zu berücksichtigen, dass solches allenfalls das Gegenteil beweisen könnte, oder war das Urteil vielleicht schon vorher garantiert? Und auch das Grundbuch ist ganz sicher kein Eigentumsnachweis, sondern eine der Verwaltung dienende Einrichtung, und dass diese etwas mit Eigentum zu tun hätte, ist auch nur eine verbreitete aber kaum zu beweisende Fehldeutung.

Schöne Grüße

PS:
Witzig, dass mir gerade erst vor kurzer Zeit @azur etwas geschrieben hat, was meiner Argumentation sogar nützt, obwohl wir gerade in dieser hier erneut aufgerissenen Frage sonst konträr debattiert haben.

Explizit über die falsche Verwendung des Begriffes "Titel"

PPS:
Auch die Behauptung, dass sich Nichtexistenzen nicht beweisen lassen, lässt sich übrigens nicht beweisen, weil hierfür ebenfalls eine Nichtexistenz zu beweisen wäre, nämlich die Nichtexistenz von Beweisen.

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... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...


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