Danke sehr + Ron Francke: Erfüllung bei bargeldloser Überweisung
Hallo paranoia,
bitte gestatte, dass man Dir an dieser Stelle einmal Dank für Deine fachkundigen Auskünfte ausdrückt. Sehr hilfreich und anschaulich - wenn man nur hinschauen will.
Es kann ja nicht darum gehen, sich etwas zurecht zu legen, sondern Tatsachen genau anzuschauen und zu würdigen. Obgleich man sich mitunter nicht sicher ist, ob das alle so sehen.
Übrigens hatte @Bill neulich noch etwas Interessantes verlinkt, das zum Besprochenen passt:
Ron Francke
Erfüllung bei bargeldloser Überweisung
Man kann auch das hier dazu googlen, denn das gibt es als Google Books: Die Erfüllung und ihre Surrogate sowie das Erlöschen der Schuldverhältnisse...
von Joachim Gernhuber - z. B. Seite 199 ff § 11. Die Erfüllung von Geldschulden
Man muss eben bereit sein, sich einem kritisierten Gegenstand angemessen zuzuwenden, und sich nicht nur heraus zu picken, was einem passt. Das Letztere mag gut sein zum Mütchen kühlen, aber hält eben genauerer Betrachtung nicht stand.
Ein Glück kommen noch fundierte Sachen hier. Danke @paranoia.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: Beachtlich auch das hier (das jütische Recht von 1234 gilt übrigens t. w. noch in Deutschland):
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCtisches_Recht
„Mit Gesetz soll Land gebaut werden. Doch würde jedermann sich mit seinem eigenen begnügen und Männern dasselbe Recht zustehen, dann hätte man für kein Gesetz Bedürfnis. Aber kein Gesetz ist gleich gut zu folgen wie Wahrheit; wo man um die Wahrheit zweifelt, da soll das Gesetz herausfinden, was recht ist.
Wäre kein Gesetz im Lande, dann hätte der mehr, wer sich mehr aneignen könnte; deswegen soll das Gesetz nach aller Menschen Bedürfnis gemacht werden, dass gerechten Männern und Friedlichen und Unschuldigen ihre Rechtschaffenheit und Friedlichkeit zugute kommen, und üble und ungerechte Männer sich davor ängsten, was im Gesetz geschrieben ist, und deswegen nicht ihre Bosheit, wonach ihr Sinn steht, zu vollstrecken wagen.
Gut ist es und recht, dass der, wen Angst vor Gott und Liebe zum Recht nicht zu Gutes locken können, dass Angst vor dem Häuptling und dem Gesetz des Landes sie verhindert, übles zu tun, und sie bestraft, wenn sie übles tun.
Das Gesetz soll ehrlich, gerecht und billig, nach den Gebrauchen des Landes sein, passend und hinsichtsgemäß und so klar, dass alle Männer wissen und verstehen können, was das Gesetz sagt, und nicht zum besonderen Gunst eines Mannes geschrieben oder gemacht sein, aber nach aller Männer Bedürfnis, die im Lande wohnen.
Auch soll kein Mann gegen das Gesetz urteilen, das der König gibt und das Land annimmt; aber nach dem Gesetz soll das Land geurteilt und geleitet werden.
Das Gesetz, das der König gibt und das ganze Land annimmt, das kann er auch nicht aufheben oder ändern ohne Willen des Landes, denn dabei würde er offenbar gegen Gott handeln.
Es ist Königs und Häuptlings Amt, die im Lande sind, das Recht zu wehren und Rechtes zu tun und den zu befreien, der mit Gewalt gezwungen wird, so wie Witwen und Kinder ohne Vormund und Pilger und Ausländer und arme Männer: sie trifft am häufigsten Gewalt, und nicht Untatsmänner, die, die sich nicht verbessern wollen, in seinem Lande leben lassen, denn darin, dass er Untatsmänner bestraft oder totschlägt, da ist er Gottes Diener und des Gesetzes Beschützer.
Denn wie die heilige Kirche von Papst und Bischof gelenkt wird, so soll jedes Land mit dem König oder seinen Richtern gelenkt und gewehrt werden.
Dazu sind auch alle pflichtig, die in seinem Lande wohnen, ihm hörig und gehorsam und untertänig und gefügsam zu sein; dafür ist er pflichtig, ihnen allen Frieden zu leisten.
Das sollen auch die Häuptlinge der Welt wissen, dass mit der Macht, die Gott ihnen in dieser Welt übertrug, da übertrug er ihnen und seiner heiligen Kirche, vor allen unrechten Forderungen zu wehren, aber werden sie vergesslich und parteilich und wehren nicht, so wie recht ist, dann sollen sie am jüngsten Tage zur Verantwortung stehen, wenn der Kirche Freiheit und des Landes Freiheit ihretwegen in ihrer Zeit gemindert werden."
(Ein weiterer geschätzter Forist, dem ich das sendet, verwies besonders auf die dort erwähnte klare Verständlichkeit. Habe ihm recht gegeben, aber auch darauf verweisen müssen, dass mitunter schon ganz einfache Fragen sehr komplizierte Lösungen brauchen, man denke allein an Erbangelegenheiten.
In dem Artikel zum jütischen Recht - übrigens sehr interessant auch das: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:DR_Fields_of_Law.png - steht nicht umsonst zu lesen, dass dann römisches Recht und anderes Recht, sogar aus dem benachbarten Reich herangezogen werden musste. Die Geschichte des alten Dänemarks, und auch speziell von Schleswig-Holstein, ist überdies geeignet, manch platte Theorie, die hier gern verbreitet wird, weil man meint, sie nur so verstehen zu können, in Frage zu stellen und präzisieren zu können. Das verlangt schlicht alles nach genauerem und feinerem Denken.)
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