Auch die Bundesbank ist ein Verfassungsorgan (edit.)
Die BuReg ist Verfassungsorgan und Einrichtung des Staates, der aus sehr vielen verschiedenartigen Teilen besteht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes
Es wird allerdings immer wieder "wohlweislich und gerne unterschlagen", dass auch die BuBa ein Verfassungsorgan ist, und das seit 1949:
"Grundgesetz: Artikel 88
Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. [Spätere Novelle:] Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet."
Eine staatseigene Notenbank und Währung ist ein konstitutioneller Bestandteil eines jeden souveränen! Staates und eine unabdingbare Säule der Staatsmacht.
Mit Gruß, Beo2