Das ist so leider nicht richtig - Glaubt bloss nicht Ashitakas Märchenstunden

azur, Freitag, 27.02.2015, 19:01 (vor 3353 Tagen) @ Nico3464 Views

Hallo Nico,

es mag manches an dem sein, was Du sagst, aber das ist leider völlig unrichtig:


„Geld“ ist eine Forderung und damit die Rückseite einer Schuld.

Das ist sehr falsch.

Richtig ist, dass eine Schuld spiegelbildlich zu einer Forderung besteht.

Aber Geld ist eben keine Forderung, weil es eben nicht, wie eine Forderung voraussetzt, einen konkreten Gläubiger aka Inhaber der Forderung sowie eine konkreten Schulder sowie einen konkreten Inhalt der Forderung akia die geschuldete Leistung.

Es ist ein Zahlungsmittel. Ein Schuldner einer Geldforderng (es gibt jede Menge andere Schulden, die nicht auf Geld lauten und nicht bezahlbar sind, denn geschuldet werden können u. a. Sachübereignungen - im wesentlichen via Kauf, Tausch, Schenkung, also z. B. Waren; Dienste; Nutzungen; sonstiges Tun oder Unterlassen, wie etwa über Unterlassungserklärungen zu verlangen) schuldet Geld. Das bezahlt er mit dem Zahlungsmittel.

Eine Forderung ist ein Recht etwas zu verlangen. Geld ist kein Recht etwas aus einer Forderung zu verlangen, weil es keine Forderung darstellen kann (z. B. Bargeld ist im Eigentum des Eigenbesitzer, der aber damit gegen niemanden eine Forderung gelten machen kann - sofern keine EM-Bindung). Die Akzeptanz des Zahlungsmittels regelt § 14 BBankG.

Schulden entstehen durch Kauf, und das Gekaufte selbst wäre also die
„Grundlage“, auf der Geld (Schulden) ausgegeben werden.

Lass uns sicherheitshalber feststellen, wie das grundsätzlich ist.

Schulden entstehen entweder durch Gesetz (z. B. Steuern, Unterhalt, Schadensersatz) oder auf Grund Rechtsgeschäft wie Vertrag.

Kauf ist eine Sonderform des Rechtsgeschäftes, geregelt im Besonderen Teil des Schuldrechts (SchR-BT, http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)#Rechtsquelle ; Kauf §§ 433 ff.). Dafür gilt der Allgemeine Teil des Schuldrechts.

Also entstehen Schulden nicht nur auf Grund Kauf. Dass auf dem Grund des Rechtsgeschäftes, also der Verpflichtungen daraus, hingewiesen wird, ist nur gut. Das ist die Verpflichtungsebene.

Rechtsgrundloses wird kondiziert (z. B. Leistungskondiktion usw.).

Rechtsgrund: http://de.wikipedia.org/wiki/Causa_(Rechtsgrund)

Sollte sich
dieses Gekaufte nun verflüchtigen (Wertberichtigung), dann führt dieses
u.U. zum Konkurs. Das Mittels Kauf emittierte „Geld“ verschwindet nun
mit dem Schuldner zusammen, d.h. es wird wegen Uneinbringlichkeit
ausgebucht.

Geld kauft nicht, Geld bezahlt,

Mit Geld wird gekauft. Mit Geld wird bezahlt.

d.h. die Schuld erlischt, wenn der
Schuldschein zum Emittenten zurück gelangt.

Geld ist doch aber kein Schuldschein! Es ist niemals eine Forderung, weil des dessen Voraussetzungen nicht erfüllt.

Und was ein Schuldschein ist, kann man doch einfach nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldschein

Geld ist nichts, was einen fordern lässt. Silke hat es ja neulich auch schön erklärt: Das ist auch gar nicht notwendig, weil ja alle Welt nach Geld gieren muss, weil alle Geld brauchen (die einen dringender, als die anderen usw. Schuldendruck usw.).

Glaub nicht Ashitakas Erfindungen. Der kann nicht nachschlagen und hat keinerlei juristische Ausbildung.

Es ist völlig sinnlos sich einfach etwas zusammenzureimen. Relevant ist hierbei ausschließlich das das regelnde Gesetz bzw. die Rechtsprechung. Das ist völlig unstritte Materie und das kann man daher in jedem Kommentar und jedem juristischem Fachbuch so nachlesen (es gibt da auch einfacherer, für den Einstieg).

Also bitte schauen, was eine Forderung ist und wie Forderungen entstehen.

Bitte nicht einfach etwas ausdenken, denn das kann dann eben sehr leicht in die Irre führen.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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