Würde es dich nicht geben, hätte ich dich erfunden

Ashitaka, Freitag, 27.02.2015, 21:39 (vor 3353 Tagen) @ azur3477 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 22:02

Lieber Azur,

Glaub nicht Ashitakas Erfindungen. Der kann nicht nachschlagen und hat
keinerlei juristische Ausbildung.

Jemand, der Eigentum an Forderungen erklären will, hat niemals eine Universität von innen gesehen. Umso weniger wundert es mich, dass du auf mich anspringen musst, wie ein kleiner kläffender Köter.

Was Azur nicht versteht

Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. Es muss eine Sache beherrscht werden! Eine Forderung ist keine Sache, deshalb niemals eine Sachherrschaft. Sehr wohl jedoch kann ich Eigentümer des Titels (des Rechtstitels) aus dem Vertragsgeschäft sein. So zum Beispiel bei Wertpapieren. Dieses Papier ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur vom Inhaber der Urkunde geltend gemacht werden kann. Im Sachenrecht ist der Inhaber derjenige, der eine Sache (hier Urkunde) in seiner Verfügungsgewalt hält. Den Anspruch (die Forderung) aus der Urkunde hält er in keiner Verfügungsgewalt, sondern er fordert das Recht der Verfügungsgewalt. Deshalb ist die Forderung niemals Eigentum! Denn Eigentum ist Herrschaft über Sachen, nicht Herrschaft über Rechtsgegenstände.

Herzlichst,

Ashitaka

Dass Geld ein Schuldverhältnis (Kredit) ist (dem Debitismus sei Dank, dass das geklärt wurde), dass es kein Ding ist, dass die Banknote eine Urkunde ist, dass sie dem Subjekt eine rechtlich gewährleistete konkrete Befugnis (Rechtsmacht bzw. Willensmacht i.S. Savigny) verleiht, die eben nicht gleichzusetzen ist mit einer spezifischen Befugnis (dem Anspruch bzw. der Stellung einer Forderung), dass ein Kauf nicht durch Geld, sondern durch Vertrag zustande kommt, dass Geld lediglich den Kaufpreis bezahlt (Bezahlung = Tun = Leistung), dass diese Leistung jedoch auch bewirkt (die Schuld erfüllt) werden muss, damit der Geldgläubiger vollumfänglich befriedigt wird, .... so langsam ahne ich, wie deine Mission lautet.

:-)

Die Frage, ob man dich überhaupt ansatzweise ernst nehmen darf, da du Eigentum an Forderungen erfunden hast, ist eigentlich schon längst beantwortet. Nein, du bist kein Jurist.

Grüße dich und freue mich, dass du immer wieder für Erklärungen den Kopf hin hälst. Gäbe es dich nicht, hätte ich dich erfinden müssen. Den Satz bitte zweimal lesen, lieber Azur, für beide Gehirnhälften.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
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