Die Geldpolitik der Bundesbank Oktober 1995 ...

CrisisMaven ⌂, Freitag, 27.02.2015, 22:00 (vor 3353 Tagen) @ Rybezahl3381 Views

Die Geldpolitik der Bundesbank (Oktober 1995), u.a. p. 48:

[p. 48] "Um der Bundesbank unabhängig vom Finanzierungsbedarf der öffentlichen Hand die Möglichkeit zu bieten, Schatzwechsel und U-Schätze zu Zwecken der Offenmarktpolitik abzugeben, bestimmte § 42 BBankG (in seiner Fassung vor der Novellierung des Bundesbankgesetzes im Jahre 1992), daß die Bundesbank den Bund ersuchen konnte, ihre aus der Währungsreform von 1948 stammenden Ausgleichsforderungen gegen den Bund in Höhe von rund 8 Mrd DM ganz oder teilweise in Schatzwechsel oder U-Schätze umzuwandeln und auf diese Weise zu „mobilisieren“. Man bezeichnete die so geschaffenen Titel als Mobilisierungspapiere. Die Bundesbank war gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus diesen Titeln zu erfüllen. Faktisch stellten also die Mobilisierungspapiere Emissionen der Bundesbank und nicht des Bundes dar ..."

[p. 49] "Mit der Novellierung des Bundesbankgesetzes im Jahre 1992 wurde dieser Betrag auf 50 Mrd DM erhöht, während die Begebung von Mobilisierungspapieren im neugefaßten § 42 BBankG, der die bisherigen § 42 und § 42a ersetzt, nicht mehr vorgesehen ist." (Hervorhebungen CM)

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.