Die BuBa "de jure" und "de facto" (m.Edit)

Beo2, NRW Witten, Freitag, 27.02.2015, 19:13 (vor 3353 Tagen) @ XERXES3455 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 19:47

OK, Schlaumeier.....
1. Habe ich ein "war" in Klammern gesetzt
2. Schrieb ich von einem "De facto" Verfassungsorgan....

Die BuBa ist nicht nur "de facto", sondern auch "de jure" ein Verfassungsorgan. Dessen Einrichtung und gesetzliche Regelung wurde per GG (1949) dem Gesetzgeber (Parlament) vom Anfang an vorgeschrieben.

Weshalb? Die Regierung schafft eine Bank, deren EK sie stellt, manifestiert aber (§12 BBankG) ihre absolute Weisungsungebundenheit.

Nein, die Regierung kann keine Bank schaffen, selbst wenn sie es wollte; das gehörte zu keinem Zeitpunkt zu ihren Aufgaben oder Kompetenzen. So etwas kann nur der Gesetzgeber tun.

Damit hat die "Regierung" sich selbst enteignet, weil sie die Kontrolle über ihre Gründung gesetzlich aufgibt bzw. manifestiert (was ist ein Haus wert, in dessen Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?).

???

Die aktuelle Fassung liest sich nun ganz anders:
Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.

Durch diese Änderung wurde die Buba zum Erfüllungsgehilfen degradiert!

... diesmal aber nicht "de jure", sondern nur "de facto". Aber auch das ist nicht wirklich neu, da die BuBa-Banker von der Politik bestellt werden.

An "jener Nebenaufgabe" muss sie allerdings kläglich scheitern, da sie keinerlei Kontakt mit der Realwirtschaft hat. Aus diesem Grund kann sie auch nicht für so etwas wie "Preis(niveau)stabilität" sorgen; zumindest nicht auf die Dauer. Sollte sie es aber dennoch versuchen (was sie ja tatsächlich tut), dann untergräbt sie selbst damit langfrisitg die "Währungsstabilität" ...

Wie man es auch dreht und wendet: Die BuBa/EZB bzw. ihre gesetzliche Aufgabenstellung ist und war vom Anfang an eine Fehlgeburt, wohlweislich.

Mit Gruß, Beo2


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