Um die Unterscheidung von Besitz & Eigentum ging es in keinem Satz. Es ging darum, dass es kein Eigentum an Forderungen gibt

Ashitaka, Freitag, 27.02.2015, 22:54 (vor 3353 Tagen) @ azur3407 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 23:10

Hallo Herr Eigentum an Forderungen,

Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche
die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. Es muss eine Sache
beherrscht werden!


Ashitaka hat also noch nicht mal verstanden, was der Unterschied von
Besitz und Eigentum ist.

Ich habe in dem Text auch gar nicht zwischen Eigentum und Besitz unterschieden, sondern die Definition des Eigentums geliefert.

Mir ist schon klar, weshalb du das nun so verdrehen und damit ablenken musst. Als hätte ich von einer solchen Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz in dem zitierten Satz überhaupt geschrieben, als könne Azur nun eine Diskussion darum führen. Azur, verkauf das Forum nicht für blöd. Du musst dein Köpfchen anstrengen, nicht Beiträge der Beiträge wegen schreiben.

Man kann aber eine Sache im Eigentum haben, die man nie in Besitz hatte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzkonstitut
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereignung#.C3.9Cbergabe

Azur kann aber auch um den Kontext desjenigen, dem er Antwortet, umherschreiben. Jeder hier dürfte merken, wie du vor der Diskussion flüchtest. Erst die Verdrehung, dann "man kann aber auch..." und natürlich ........ Wikipedia. Immer die selbe Masche.

Du bist und bleibst mein Held. Ich lass dich nicht mehr los.

Auch eine Forderung gehört einem Forderungsinhaber. Und man kann auch
sogenannte nicht materielle Dinge sein eigen nennen und die Rechtsordnung
schützt das: z. B. Urheberrechte, Nutzungsrechte usw., die sich
übertragen lassen, z. B. mit Lizenz. Auch Forderungen können von dem, dem
sie gehört, übertragen werden via Abtretung (siehe BGB).

Und auch dadurch, dass du an einen Inhaber einer Forderung denkst, wirst du keinen Eigentümer finden. Denn Eigentum an Forderungen gibt es schlicht nicht.

Ashitaka tut mal wieder nur so, als hätte er Ahnung vom Recht, wobei er
stetig zeigt, dass es nicht so ist.

Das ist wie immer deine Standardpredigt (Achtung vor Ashitaka!), die dadurch Gewicht verliert, dass du deine geistige Bankrotterklärung (Eigentum an Forderungen) immer zu umkreisen musst. Für solch eine Behauptung hätte man dich aus jedem Hörsaal "gejubelt".

Es heißt übrigens Rechtsinstitut, und nicht Institut.

Niedlich. Immer weniger Gewicht, sag ich ja. Demnächst geht es um Schnürsenkel, die Ashitaka sich nicht binden kann.

Das ist aber schon etwas!

Es ist noch nicht lange her, da nahm er an, dass Rechtsinstitut hieße, dass > es überhaupt Recht in einer Gesellschaft gäbe.

Du lügst. Und das ist gut so. Hast du mal eine Quelle? Wo nahm Ashitaka denn an, dass das Rechtsinstitut das Recht in einer Gesellschaft meint?

Ich schrieb: "Das Rechtsinstitut umfasst die Gesamtheit aller Normen. Das Eigentum wird durch das Rechtsinstitut garantiert (eine Institutsgarantie)."

Quelle: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=315729

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