Sachherrschaft ist ein Begriff der in Bezug auf den Besitz verwendet wird - es hat keinen Sinn mit Ashitaka

azur, Freitag, 27.02.2015, 23:10 (vor 3353 Tagen) @ Ashitaka3348 Views


Ich habe in dem Text auch gar nicht zwischen Eigentum und Besitz
unterschieden, sondern die Definition des Eigentums geliefert.

Das ist von Dir und das ist grob falsch:

"Das Eigentum (=Institut) ist ausschließlich die Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung *an einer Sache* zulässt. Es muss eine Sache beherrscht werden!"

Und zwar in mehrfacher Hinsicht.

U. a. "Sachherrschaft" ist ein Begriff der in Bezug auf den Besitz verwendet wird.

Wie gezeigt, hat das mit dem Eigentum an sich nur indirekt zu tun. Wer Eigentum und Sachherrschaft vermengt, der hat es eben nicht verstanden.

Eine weitere Anmaßung: "sondern die Definition des Eigentums geliefert" ist wieder nur zum Lachen.

Ashitaka kann gar nichts in dieser Beziehung, bringt stetig massenhafte grobe Fehler und tut so, als könne er irgendwas in dieser Beziehung aussagen.

Es verbietet sich jede weitere Diskussion, weil er bei keinem rechtlich relevanten Thema irgend ein entsprechendes Verständnis zeigte.

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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

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