Nein, Eigentumsdefinition: "Eigentum bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft ....

Ashitaka, Freitag, 27.02.2015, 23:21 (vor 3353 Tagen) @ azur3383 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 27.02.2015, 23:26

..., welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt."

U. a. "Sachherrschaft" ist ein Begriff der in Bezug auf den Besitz
verwendet wird.

Genau: Unter anderem.

Ändert nichts an der Tatsache, dass der Begriff Bestandteil der Definition von Eigentum ist. Und genau davon, nicht vom Besitz, schrieb Ashitaka.

Augen auf. Oder halt Augen zu und weiter so versuchen, die Beiträge zu verdrehen. Ich hab die Augen auf.

Tomaten nutzt man sowohl für Ketchup, als auch für gute Salate. Muss man sie deshalb auf die Augen legen und in allen Tomaten Ketchup sehen?

Wie gezeigt, hat das mit dem Eigentum an sic nur indirekt zu tun. Wer
Eigentum und Sachherrschaft vermengt, der hat es eben nicht verstanden.

Ich vermenge es nicht, habe nicht mal vom Besitz geschrieben. Der Satz: "Eigentum bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt." ist die Definition des Eigentums.

Ashitaka kann gar nichts in dieser Beziehung, bringt stetig massenhafte
grobe Fehler und tut so, als könne er irgendwas in dieser Beziehung
aussagen.

So liebe ich dich.

Es verbietet sich jede weitere Diskussion, weil er bei keinem rechtlich
relevanten Thema irgend ein Verständnise zeigte.

Und so erst recht. Substanzlos und stets das Thema umkreisend und verdrehend.

Herzlichst,

Ashitaka

PS: Ich bleib an dir dran.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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