Du Bundesbank ist defintitv Teil des Staates und gehört dem Staat, der dafür haftet
Hallo Xerxes,
richtig ist, dass die Einrichtung der BuBa im Grundgesetz vorgeschrieben ist:http://dejure.org/gesetze/GG/88.html
Das ist ein Verfassungsorgan: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan
http://www.bundestag.de/service/glossar/V/verf_organe/247332
Siehe im Besonderen bitte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan#Verfassungsorgane_des_Bundes
Die Bundesbank gehört definitiv dem Staat, weil es eine seiner Einrichtungen ist:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=311521
Und dort unten: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=322332
Die Unabhängigkeit: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Themen/2013/2013_10_29_wie_zentralbanken_unabhaen...
Für Schulden seiner Einrichtung haftet der Staat (es wird ja gesagt, die Bürger seien etwas wie Bürgen). Das gilt allgemein für alle seine Einrichtungen, und damit ist nicht nur das BBankG einschlägig.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: Holla!!!
Entscheidungen zur Schuldenkrise
Die Krisen-Beschlüsse des Bundestags
http://www.tagesschau.de/inland/euro-finanzkrise-bundestag-101.html
Stand: 27.02.2015 14:39 Uhr
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
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