§42 in der BuBa-Bilanz ..

Beo2, NRW Witten, Samstag, 28.02.2015, 09:47 (vor 3353 Tagen) @ Rybezahl3343 Views

Die BuBa zahlt das Geld aber nicht an die Regierung aus (vgl. Abs.2).

Sehr interessanter Aspekt auch! Auf welches Konto geht das denn? Das steht nämlich nicht im Gesetz. Dort steht nur: auf einem "besonderen Konto zu verbuchen".

Wie ich schrieb, es wurde wohl kaum Gebrauch davon gemacht. Schaue Dir die folgende BuBa-Bilanz von 1964 an:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339710&page=1&category=0&or...

Meine Vermutung betreffs die zuständigen Bilanzkonten:
Aktivseite: "7. Schatzwechsel und ..."
Passivseite: "5.22 Sondervermögen des Bundes" (?)

Wie muss man das denn nun wieder verstehen? Gehört es wem, oder nicht? Und wenn es wem gehört, wem?

Es muss dem Bund gehört haben, denn es heißt ja "Verbindlichkeiten ggü dem Bund":

"(1) ... Die Liquiditätspapiere sind bei der Bank zahlbar. Die Bank ist gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus den Liquiditätspapieren zu erfüllen."

Immerhin hat der Bund ja Staatspapiere an die BuBa verkauft. Aber: Das dafür geschöpfte Geld diente ausschließlich und zweckgebunden dem freigestellten Aufkauf zwecks Soforttilgung! von Staatsanleihen (stellvertretend) durch die BuBa.

Alles ohne Gewähr.

Mit Gruß, Beo2


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