Die BuBa ist seit 1957 eine Bundesbehörde, unverändert!

Beo2, NRW Witten, Freitag, 27.02.2015, 17:51 (vor 3353 Tagen) @ XERXES3407 Views

Dann schau Dir die ursprüngliche Fassung von §12 BBankG (1957) an!
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl...
Das im Zuge der Abschaffung der BRD GmbH & Co.KG auch hier rumgepfuscht wurde, weiss ich auch!

Schon wieder versuchst Du, hier einen falschen Eindruck zu erzeugen. Hast DU die alte Fassung gelesen, bevor Du sie hier gepostet hast!?

An den von mir zitierten Passagen bzw. Paragraphen aus dem BuBaGesetz hat sich nämlich seit 1957 so gut wie gar nichts geändert. Die BuBa war schon immer eine Bundesbehörde und Eigentum des Staates, vom Anfang an!

Gruß, Beo2


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