Sagte der Igel und sprang... - Nein, leider nicht
Hallo,
wo wohl schon wieder aus falschen Verständnis aus, bei Geldguthaben von einer Anhäufung von Forderungen (nebst irgendeiner ominösen "Gläubigermacht") geredet wird, da ist der Hinweis leider nur zu recht.
Aus dem Eigentum von Geld heraus rühren keine Ansprüche bzw. Forderungen. Aus einem Bankguthaben heraus, ist der Bankkunde Inhaber von Forderung(en) gegenüber seiner Bank, mehr nicht (und wenn die Bank pleite geht, ist es mit seiner "Gläubigermacht" nicht weit her!).
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber (das gilt für Eigentum wie für Forderungen, bzw. das 'gehören zu' von Eigentum oder Forderungen).
Anstatt froh zu sein, da endlich begreifen zu können...
Viele freundliche Grüße
azur
Ed: Alter Trick, wenn man den Inhalt nicht angreifen kann, dann eben die Form, wie hier Ort wo etwas kommentiert werden musste. Aber das sagt ja auch Vieles.
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