Eigenkapital
Hallo Beo2, hallo Calbaer!
Die Bank benötigt auch ein Eigenkapital. Nur in einem bestimmten Verhältnis zu diesem Wert darf Kredit offiziell vergeben werden.
Dazu diese schöne Ausarbeitung der BuBa zum Thema Basel III:
Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätregeln für Banken [1].
Dort insbesondere Abschnitt II.2 Eigenkapital-Qualität (S. 9) und Abschnitt II.6 Eigenkapital-Quantität (S. 17). Bin selbst noch am beackern.
Das harte Kernkapital (+ Kapitalerhaltungspuffer) einer Bank soll demnach im Jahre 2015 7% des RWA betragen. RWA [2], das ist laut Wikipedia "Risk-Weighted Asset, risikogewichtetes Aktivum, eine Kennzahl aus dem Risikomanagement von Banken, die normalerweise im Zusammenhang mit Basel II steht".
In dem Wikipedia-Artikel zum Thema Sicherheitenbewertung [3] bekommt man folgendes vorgesetzt: "Ferner dient die Sicherheitenbewertung der Ermittlung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung des Kredites durch die Bank (RWA) und der Erfüllung der Anforderungen des aufsichtsrechtlichen Meldewesens."
Jetzt frage ich mich natürlich, was genau risikolose Forderungen sind. Staatsanleihen etwa?
[1] https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Buch_Broschuere_Fl...
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/RWA
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitenbewertung
(Wenn schon, denn schon!
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