Erfundene Probleme
Hallo Beo2 - hallo Forum!
Niemand. Wozu auch!?
Na das ist wieder ein "Volltreffer"! Wie macht das denn die BuBa (oder
die FED etc.)? Wie kann sie Geld (ZBGeld) schöpfen und die Geldmenge
ausweiten, ohne Geldsparer zu haben? Und wie wurden denn die 13 Milliarden
DM bei der Währungsreform in 1948 geschöpft, wo es doch keinen einzigen
Sparer in DM gab?
Das Besagte bezog sich eindeutig auf M3-M0 und die Kreditschoepfung der
Banken an Private, was Du beim Zitieren hier weggeschnitten hast. Es bezog
sich nicht auf Zentralbanken.Ich finde es aber wichtig, zu erwähnen, dass Zentralbanken keine Sparer
benötigen, um zusammen mit den GBanken ZBGeld in Umlauf zu bringen.
Ja, „den Sparer braucht kein Mensch“ (PCM – so weit ich mich erinnere, u.a. „Sachwert schlägt Geldwert“). M.M.n. betrifft das den Kern des Debitismus als deskriptive Geldtheorie verstanden. Ich finde es bedauerlich, dass solche zentralen Grundannahmen des Debitismus kaum einmal eine konstruktive Anwendung finden – vielmehr zwischenzeitlich längst zur Disposition gestellt werden, wenn sie auf den Begriff des Debitismus gerne mal gegründeten, zweifelhaften politischen Ansprüchen nun einen Konflikt bedeuten.
Dafür
werden lediglich Sicherheiten von Kunden der GBanken benötigt (z.B.
Staatsanleihen).
Diese Sicherheiten werden nur in dem bestehenden System benötigt, nicht aber prinzipiell. Sicherheiten bedeuten leicht erkennbar einen betriebswirtschaftlichen Aspekt, und die ZB ist KEIN Betriebswirt. Sicherheiten schützen den Gläubiger, und allenfalls das ausschließlich von diesem emittierte „Geld“ (Forderungen). Dieser Schutz erfolgt zu lasten von konkurrierenden „Geldern“ konkurrierender Geld-emittierender Gläubiger. Man streitet sich um die Konkursmasse, bevor es schon zum Konkurs gekommen ist – um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Solchen Wettbewerbsvorteil selbstverständlich zu Lasten von konkurrierenden Wettbewerbern. So wird leicht ersichtlich, dass Sicherheiten nicht die Allgemeinheit schützen. Die ZB aber bedeutet ein Staatsorgan, und somit die Vertretung der Allgemeinheit. Heinsohn betreibt in diesen Zusammenhang eine längst suspekt gewordene Stümperei.
Natürlich ist es von sich aus bereits suspekt, dass vom Staat gezeichnete Anleihen gerne als Sicherheiten für ZB-Geld als logisch akzeptiert werden. Wer so argumentieren will, muss nun geneigt sein, die ZB als Privatier aufzufassen. So kennzeichnet also auch Heinsohn Zentralbanken u.a. hier gerne als „Häuser“. Angeblich stünde die Frage im Raum, „wann eigentlich eine Nationalbank bankrott sei“. Im Folgendem Behandelt er die ZB nun einfach wie einen Betriebswirt, welcher u.U. auch Verluste machen würde. Also die typische Leier aller Marktfundamentalisten. In Wahrheit ist die ZB niemals ein Betriebswirt, und kann weder Verluste machen, noch bankrott gehen. Was sie aber schon kann, ist das Volk zu betrügen, und hierfür Professoren zu engagieren, welche dieses nun mit Kauderwelsch-Nebelkerzen flankieren. Kern dieses Betruges ist die globale Staatsverschuldung, welche einzig zur Unterdrückung der Menschheit inszeniert wird. Staaten sind aus leicht verständlichen Gründen auf keine Verschuldung angewiesen, weil sie ihr Geld selbst erzeugen können (könnten). So werden nun Probleme konstruiert, wo keine sind, um sie nun lösen zu können – ein wahres Ur-Prinzip. In dem hier gegebenen Zusammenhang sind es die Inflation oder der Staatsbankrott, vor denen uns die Elite zu schützen vorgibt, während sie uns dabei das Fell über die Ohren zieht.
Dieses ZBGeld ist dann völlig ausreichend, damit GBanken
zusätzlich ein Mehrfaches an Kreditvolumen vergeben können.
Dieses „ZB-Geld“ ist dadurch „ausreichend“, dass es Gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet, und somit alle Ansprüche aus dem von dir genannten „mehrfachen Kreditvolumen“ befriedigen kann. Dieser Vorteil des ZB-Geldes (Staatsgeld) geht zu Lasten der Zinseffektivität als Kapitalanlage. Kapital ist immer einer Abschreibung ausgesetzt, welche ausschließlich durch eine erst zu erzielende Kapitalverzinsung aufgefangen werden kann. Deshalb kann der Betriebswirt immer nur zu Anteilen in Bargeld investiert bleiben.
Keinerlei
verzinslichen Spareinlagen und nutzlos rumliegende Liquidität (außerhalb
der Realwirtschaft) werden benötigt.
Die Verzinsung von Spareinlagen kann nur darin eine Rechtfertigung finden, als dass sie als Investition in das Anlagevermögen des jeweiligen Geldemittenten angesehen werden kann. Dieser Geldemittent muss also ein vom Konkurs bedrohter Betriebswirt sein – allgemein vom Konkurs bedroht (wie alle Betriebswirte - fallibel), und nicht notwendigerweise außerordentlich, wie man hier hätte fälschlich vermuten können.
Schöne Grüße
PS: Ich freue mich stets über deine sachkundigen Beiträge, Beo2, aber an diesem Punkt gehst du wohl Heinsohn auf den Leim, welcher – wie es halt so üblich ist – Probleme erst konstruiert, um sie dann selbst lösen zu können.
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... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...