"Zwei NaPers, die sich gegenseitig in ein Restaurant (JuPers = juristische Person)"?

azur, Sonntag, 05.04.2015, 01:08 (vor 3937 Tagen) @ Liated mi Lefuet4575 Views

Hallo Liated,

Du schreibst:

"Zwei NaPers, die sich gegenseitig in ein Restaurant (JuPers = juristische Person)"

Du weißt aber sicher, dass nicht jedes Restaurant eine juristische Person ist, oder? Das liest sich so, und das wäre grundfalsch. Wenn es einem Mann oder einer Personenmehrheit gehört und keiner juristischen Person, dann ist es eine natürliche Person. Dann ist es auch eine sogenannte Lokalitätenbeschreibung und keine eigentliche Firma i. e. S. Kaufmanns- aber auch Gewerberecht sind das nicht so einfach, aber jeder weiß, ob ihm eine Firma gehört, oder er nur im weiteren Sinne firmiert.

Eine GbR, wenn es nicht z. B. einfach eine familiär bedingte Gemeinschaft ist, wie eine: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbengemeinschaft, zeigt, wie kompliziert das mitunter ist:

"Rechtsstellung der GbR im deutschen Recht

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Wesentlichen in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Die GbR bedarf mindestens zweier Gesellschafter sowie eines gemeinsamen legalen Zweckes. Sie kann die Namen aller Gesellschafter mit einem die GbR andeutenden Zusatz führen.[1]
Innen- und Außengesellschaft

Eine GbR, die nicht am Rechtsverkehr teilnimmt, ist eine Innengesellschaft, z. B. Praxisgemeinschaft, Nutzungsgemeinschaft, Bauherrengemeinschaft, Ehegattengesellschaft.
GbR kann kein Kaufmann sein

Die GbR führt keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches, da diese gem. § 17 Abs. 1 HGB den Kaufleuten beziehungsweise Handelsgesellschaften vorbehalten ist. Betreibt eine GbR ein Handelsgewerbe, so wird sie dadurch im Regelfall zu einer Offenen Handelsgesellschaft.
Rechtsfähigkeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsfähigkeit der BGB-Außengesellschaft anerkannt,[1] soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. Das setzt die Gründung und das Auftreten als GbR nach außen voraus. Eine Innengesellschaft erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Aktiv- und Passivlegitimation

Eine GbR ist parteifähig (§ 50 ZPO). Während die Klage gegen eine GbR sich früher gegen alle Gesellschafter richten musste, ist es nunmehr möglich, die Gesellschaft unter ihrem Namen zu verklagen. Klagen durch die Gesellschaft können ebenfalls im Namen der GbR erhoben werden.[2]

GbR als Grundeigentümer

Abweichend davon kann eine GbR nicht alleine als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Nach § 47 Absatz 2 Grundbuchordnung sind neben der Gesellschaft auch deren Gesellschafter im Grundbuch einzutragen.[3][4][5]

Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine GbR kann nicht Verwalterin im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes sein.[6]

GbR als Verbraucher nach § 13 BGB

Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch eine GbR Verbraucherin i. S. des § 13 BGB sein kann. Dies folge aus dem Umkehrschluss, dass die GbR keine juristische Person ist und die Bezeichnung „natürliche Person“ nur ein rechtstechnischer Begriff sei,[7] der lediglich die Verbrauchereigenschaft der juristischen Person ausschließen solle. Wenn die GbR nur der gesellschaftsrechtliche Zusammenschluss mehrerer natürlicher Personen ist, so dringe die Verbrauchereigenschaft auf diese durch.[7] Diese Ansicht ist in der Literatur umstritten."
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_%28Deutschland%29#Re...

Es ist immer zu schauen wem, neben natürlichen Personen, die dies ja immer haben, http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit zuerkennt.

Übersicht über die Rechtsfähigkeit nach deutschem Recht
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29#.C3.9Cbersicht_.C3....

Rechtsfähigkeit ist nicht so etwas wie eigene Buchführung.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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