Richtig, aber ich hatte auch nichts Gegenteiliges behauptet
Aber: Wenn eine Unterstützungskasse Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung kürzt oder einstellt, muss der (ehemalige) Arbeitgeber
selber für die zugesagten Leistungen einstehen.Daher: auch das ist ein
Schnellschuss!
Nein, was ich geschrieben hatte, ist vollkommen richtig. Was Du mir unterstellst, gemeint zu haben, ist falsch. Aber das Unterstellte hatte ich nicht nur nicht geschrieben, sondern auch nicht gemeint.
Ansonsten stimme ich Dir zu.
Gruß
Ludwig