Er muss aber nicht fuer NICHT zugesagte Leistungen einstehen ...
Die betriebliche Altersversorgung ist hochkomplex.
Richtig, darum hatte ich ja gesagt, man muss den Vertrag als ganzes, als da waeren:
A) Arbeitsvertrag von 1) damals bei Arbeitsaufnahme 2) bei erstmaliger Zusage (meist erst nach ein paar Jahren Betriebszugehoerigkeit 3) beim Ausscheiden in den Ruhestand ... pruefen,
B) die Satzungen "drumherum", evtl. also der Unterstuetzungskasse
C) die Pensionszusagen an sich ... pruefen.
Und ich habe zu bedenken gegeben, dass hier nicht der Ort fuer solche Einzelfallberatung ist.
Wenn man richtig liegt, dann
I) ist es nicht recht, weil man die schlechte Nachricht einfach nur bestaetigt - DGF-Leser ist "sauer",
II) man richtig liegt, und der Leser nun Tausende Nachzahlung erhielte, haben das Gelbe und dessen Analytiker nix davon, aber der zwischenzeitlich eingeschaltete Anwalt lacht sich einen Ast, weil er hier alles abschreiben durfte, aber dafuer auch noch Honorar erhaelt.
III) Wenn "das Gelbe" falsch liegt, moechte der Leser am liebsten aber noch Schadenersatz.
D) Aber das Entscheidende ist und bleibt: der Arbeitgeber muss auch dann nicht eintreten, wenn die Unterstuetzungskasse einen Rueckzieher macht und das vorher vereinbart war. Und genau nach so etwas sieht es ja aus.
D.h. die Arbeitgeber-Rente war an Bedingungen geknuepft, die nachtraeglich eintreten koennen.
Daher ist das m.E. ein Sturm im Wasserglas.
Aber auch diese Bedingungen koennten unzulaessig sein, und deren Unzulaessigkeit koennte sich auch aus spaeterer Rechtsprechung in anderen Faellen ergeben (sonst haette der Arbeitgeber die Aenderungen ja bereits eingearbeitet) und muessten nun erneut fuer dieses Vertragswerk erstritten werden.
Und dass es nun Dutzende solche Faelle gibt - so what - es gibt auch tausende Grippefaelle, ohne dass dahinter (immer) boese Maechte stehen.
Und in den Unterstuetzungskassen grassiert eben die "Grippe" und da wird jeder Paragraph zuunterst/zuoberst gekehrt um zu schauen, wo man "sparen" kann.
Genau das geschieht in einem Rechtsstaat!
Aber: Wenn eine Unterstützungskasse Leistungen der betrieblichen Altersversorgung kürzt oder einstellt, muss der (ehemalige) Arbeitgeber selber für die zugesagten Leistungen einstehen.
Daher: auch das ist ein Schnellschuss!
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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