Das mit den Beitraegen ist so nicht richtig und daher der Rest der Argumentation ebenfalls wacklig ...

CrisisMaven ⌂, Mittwoch, 23.09.2015, 18:40 (vor 3776 Tagen) @ Udo3909 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 23.09.2015, 18:45

Heißt im Klartext: Ein Rentner, der nach einigen Jahrzehnten Arbeit schon länger seine staatliche Rente

Da hat er Beitraege gezahlt.

und eine betriebliche Altersversorgung bekommt (die er ja selbst über Beiträge seines Arbeitsentgelts beim früheren Arbeitgeber finanziert hat),

Nein. Das ist eine zusaetzliche Leistung wie z.B. ein Dienstwagen, Urlaubsgeld etc.

Man kann das bei manchen Betrieben aufstocken durch zusaetzliche Beitraege. Dieser Anteil wird auch garantiert nicht gekuerzt.

bekommt unter Hinweis auf Passagen wie die zitierte mitgeteilt, dass die frühere Firma ihm ab sofort keinen Cent mehr betriebliche Altersversorgung zahlt, weil er im hohen Alter beispielsweise als Alleinunterhalter mit der Hammond-Orgel oder auch als erfolgreicher Berater von XY regelmäßige andere Einnahmen außer der Rente und der betrieblichen Altersversorgung hat.

Ja, sei froh. Den Unternehmen (vielleicht nicht dieses, Ausnahmen gibt es immer) droht z.T. die Pleite aufgrund zu niedriger Altersversorgungs-Rueckstellungen, zusaetzlich verschaerft durch die Nullzins-Politik.

Oder anders ausgedrueckt: wann moechte der Betreffende lieber seine Altersrente verlieren:

- jetzt gleich durch Kuerzung (so, dass andere Kollegen noch ihre behalten, die ueber keinen Zusatzverdienst als Orgelspieler verfuegen)

oder

- jetzt gleich durch Insolvenz des Unternehmens?

Variante drei: er klagt, bekommt Recht und der Insolvenzverwalter holt in drei Jahren die Rente von den Erben zurueck [[freude]] ...

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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