Nein, nur, wenn eben vertraglich vorgesehen ...

CrisisMaven ⌂, Mittwoch, 23.09.2015, 19:59 (vor 3780 Tagen) @ Udo3170 Views

... und so sieht das wohl nach dem von Dir geschilderten Beispiel aus.

Und die relative Haeufigkeit der erwartbaren, zu Kuerzung berechtigenden, Zusatzverdienste war vermutlich Kalkulationsgrundlage.

Waeren die Zinsen nicht Null, waere dieser "Joker" u.U. dennoch nie gezogen worden, um das Betriebsklima nicht zu belasten, aber nun scheinen die Rueckstellungen fuer die Pensionszusagen nicht auszureichen, so vermute ich. Dann wird eben haenderingend jede legale Moeglichkeit in Betracht gezogen.

Klagechancen sehe ich hoechstens, wenn diese Vorschrift nachtraeglich geaendert wurde und nicht mitgeteilt wurde.

Sonst war vermutlich Schweigen Zustimmung.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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