Wir wissen zuwenig ...

CrisisMaven ⌂, Mittwoch, 23.09.2015, 20:23 (vor 3778 Tagen) @ eddie093158 Views

Eine Kürzung ist im Rahmen einer Pensionszusage völliger Quatsch. Ist diese unverfallbar ist sie zu leisten.

"Unverfallbar" heisst immer noch nicht "nicht an Bedingungen geknuepft". Sonst wuerde nach dem Tod weitergeleistet. Oder vor Renteneintritt.

Bei einer Direktzusage nicht verwechseln mit Direktversicherung, kann das anders sein. Was steht in der Ruhegeldordnung?

Eben - solange wir das nicht wissen (und das geht dann hart hin zur verbotenen Rechtsberatung), wissen wir zu wenig.

Ich behaupte: das Geschilderte ist zulaessig.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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