Ich bin kein Jurist

Dragonfly, Donnerstag, 24.09.2015, 05:05 (vor 3777 Tagen) @ Udo2955 Views

"Anrechnungen: Soweit sich Versorgungsempfänger durch Eingehen eines
Dienstverhältnisses oder durch regelmäßige geschäftliche oder
berufliche Tätigkeiten Einnahmen verschaffen, können diese von der XXX
GmbH ganz oder teilweise auf das Ruhegeld angerechnet werden".

Ich wuerde erst mal einen Juristen fragen, ob so ein Paragraph ueberhaupt so ohne weiteres zulaessig ist. Auch wenn es der Vertrag eines grossen Unternehmens ist, habe ich da latente Bedenken, u.a. ist unklar, was die Gegenleistung des Unternehmens fuer diese doch recht massive Einschraenkung ist.

Falls das alles OK sein sollte, duerfte es immer noch deutlichen Spielraum mit der Formulierung "..sich .. Einnahmen verschaffen" geben. [[freude]]


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