Das wäre nach dem Betriebsrentengesetz unhaltbar

eddie09, Mittwoch, 23.09.2015, 20:15 (vor 3778 Tagen) @ Udo3202 Views

Eine Kürzung ist im Rahmen einer Pensionszusage völliger Quatsch. Ist diese unverfallbar ist sie zu leisten. Bei einer Direktzusage nicht verwechseln mit Direktversicherung, kann das anders sein. Was steht in der Ruhegeldordnung?

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Politik ist so beschaffen, dass faule Früchte nur vom Baum fallen, wenn darunter ein Korb steht, der sie auffängt.


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