Es kommt auf den VERTRAG an! Es kann auch nach/vor dem Tode geleistet werden!
"Unverfallbar" heisst immer noch nicht "nicht an Bedingungen geknuepft".
Sonst wuerde nach dem Tod weitergeleistet. Oder vor Renteneintritt.
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Wenn in der Pensionszusage eine Witwenrente (anteilsmäßig) vereinbart war, so wird auch nach dem Tode in Höhe der Witwenrente weitergeleistet - wenn zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart wurde, dann wird diese Rente auch vor der Pensionierung gezahlt und geht ab dem Pensionsdatum in eine Pensionszahlung über.
DER VERTRAG ist das Thema! Den sollten die doch alle haben!
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