Regelung müsste vertraglich festgelegt und Bestandteil einer Betriebsvereinbarung sein (oT)
Also hängt das m.E. von der Vereinbarung ab. Ich kenne das so, dass die Rücklagen aus dem Einflussbereich der Firma ausgelagert sind (bsp. Fond), es dann aber Entnahmeregelungen gibt (Firma kann Überschüsse abschöpfen) oder auch Nachschusspflichten.
Die o.g. Kürzung erscheint mir exotisch, da oft Betriebsrenten schon unter dem Renteneintrittsalter greifen und der 'Nebenerwerb' normal ist.