Frage

Rybezahl, Donnerstag, 24.09.2015, 04:28 (vor 3775 Tagen) @ CrisisMaven2907 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 24.09.2015, 04:31

und eine betriebliche Altersversorgung bekommt (die er ja selbst über

Beiträge seines Arbeitsentgelts beim früheren Arbeitgeber finanziert
hat),

Nein. Das ist eine zusaetzliche Leistung wie z.B. ein Dienstwagen,
Urlaubsgeld etc.

Man kann das bei manchen Betrieben aufstocken durch zusaetzliche
Beitraege. Dieser Anteil wird auch garantiert nicht gekuerzt.

Frage: Wie erfährt der ehemalige Arbeitgeber überhaupt von dem "zusätzlichen" Einkommen?

Oder anders ausgedrueckt: wann moechte der Betreffende lieber seine
Altersrente verlieren

Freiwillig auf jeden Fall. [[freude]]

--
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