Der Arbeitgeber erfaehrt davon lt. den in dem vertraglichen Rahmenwerk der Pensionszusage gemachten Vorbehalten ...
... wie immer bei vorausschauend formulierten Vertraegen.
Frage: Wie erfährt der ehemalige Arbeitgeber überhaupt von dem "zusätzlichen" Einkommen?
Wie erfaehrt eine private Rentenversicherung, ob der Betreffende noch lebt? Ueber eine alle drei Jahre einzureichende, vom Einwohnermeldeamt abzustempelnde, "Lebensbescheinigung".
Bei Betriebsrenten wird der NICHT auf EIGENEN Beitraegen beruhende, UNTER VORBEHALT stehende Teil davon abhaengig gemacht, dass der Rentner ihn zur Lebenshaltung BRAUCHT. Braucht er ihn nicht, weil er weitere Einkuenfte hat, so wird das gekuerzt in dem Umfang, den der VORHER geschlossene Arbeitsvertrag ZULAESST.
Wer das nicht moechte, muss sich VORHER einen ANDEREN Arbeitgeber aussuchen ODER anders verhandeln.
Wie dann die Pruefung im konkreten Fall aussieht, haengt EBENFALLS vom Vertrag ab, den wir alle nicht kennen. Vielleicht wird der Einkommensteuerbescheid zugrundegelegt.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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