Allgemeine Hinweise sind doch keine Rechtsberatung?
Eine Kürzung ist im Rahmen einer Pensionszusage völliger Quatsch. Ist
diese unverfallbar ist sie zu leisten.
"Unverfallbar" heisst immer noch nicht "nicht an Bedingungen geknuepft".
Sonst wuerde nach dem Tod weitergeleistet. Oder vor Renteneintritt.
Ja, was bei der Hinterbliebenenrente der Fall ist. Das hat aber nichts mit der Unverfallbarkeit zu tun.
Bei einer Direktzusage nicht verwechseln mit Direktversicherung, kann
das anders sein. Was steht in der Ruhegeldordnung?
Eben - solange wir das nicht wissen (und das geht dann hart hin zur
verbotenen Rechtsberatung), wissen wir zu wenig.
Ja, es ist zu wenig
Ich behaupte: das Geschilderte ist
Bei Direktzusage kann man das formulieren, aber Gleichbehandlung beachten
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Politik ist so beschaffen, dass faule Früchte nur vom Baum fallen, wenn darunter ein Korb steht, der sie auffängt.