Bitte keine Schnellschüsse
Die betriebliche Altersversorgung ist hochkomplex.
Die zitierte Klausel deutet für mich darauf hin, dass es sich bei der Siemens Altersvorsorge GmbH um eine Unterstützungskasse handelt. Eine solche darf gar keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gewähren.
Aber: Wenn eine Unterstützungskasse Leistungen der betrieblichen Altersversorgung kürzt oder einstellt, muss der (ehemalige) Arbeitgeber selber für die zugesagten Leistungen einstehen.
Viele Grüße
Ludwig