Nein, das stimmt so nicht

eddie09, Mittwoch, 23.09.2015, 19:16 (vor 3778 Tagen) @ Udo3525 Views

Es kommt zunächst darauf an, welcher Durchführungsweg gegangen wurde

Pensionszusage
U-Kasse
Direktzusage
AG finanzierte Direktversicherung

Dann wären die unverfallbaren Ansprüche zu prüfen

Diese sind nicht reduzierbar, im Gegenteil, diese müssen nach dem Betriebsrentengesetz alle 3 Jahre angepasst werden

Im Fall der Insolvenz tritt der Pensionsssicherungsverein für die Pensionszusage ein.

Der Einzelfall wäre nach diesen Kriterien zu prüfen.

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Politik ist so beschaffen, dass faule Früchte nur vom Baum fallen, wenn darunter ein Korb steht, der sie auffängt.


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