Nein, das stimmt so nicht
Es kommt zunächst darauf an, welcher Durchführungsweg gegangen wurde
Pensionszusage
U-Kasse
Direktzusage
AG finanzierte Direktversicherung
Dann wären die unverfallbaren Ansprüche zu prüfen
Diese sind nicht reduzierbar, im Gegenteil, diese müssen nach dem Betriebsrentengesetz alle 3 Jahre angepasst werden
Im Fall der Insolvenz tritt der Pensionsssicherungsverein für die Pensionszusage ein.
Der Einzelfall wäre nach diesen Kriterien zu prüfen.
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Politik ist so beschaffen, dass faule Früchte nur vom Baum fallen, wenn darunter ein Korb steht, der sie auffängt.