Ja, zum Beispiel bei der Siemens-Altersfürsorge
Hier Auszüge aus den RICHTLINIEN der Siemens-Altersfürsorge GmbH (SAF):
"§14
Ausschluss des Rechtsanspruches
(1)
Den Leistungsempfängern und ihren Familienangehörigen steht gegen SAF ein Rechtsanspruch auf Leistungen nicht zu. Ein solcher Rechtsanspruch wird auch nicht durch wiederholte oder Regelmäßige Gewährung von Leistungen erworben.
(2)
Leistungen können jederzeit in ihrer Höhe geändert oder ganz widerrufen werden."
Diese Regelungen gelten für ehemalige Mitarbeiter des Tarifkreises der Siemens AG.
Ehemalige außertarifliche Mitarbeiter der Siemens AG haben meines Wissens nach aber einen Rechtsanspruch auf Rentenzahlungen.
Der Siemensianer