Müssen denn Empfänger von Betriebsrenten...
dem früheren Arbeitgeber als Rentner jährlich ganz genau ihre Nebeneinkünfte mitteilen, damit der Arbeitgeber dann individuell entscheiden kann, wem er wegen "sozialer Überversorgung" die Betriebsrente kürzen kann...? (Ich meine nicht die Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung, die wollen das natürlich wissen und dürfen das auch)
Ich hab hier bei den mir vorliegenden Fällen den Eindruck, da haben die Arbeitgeber nicht alle Tassen im Schrank - oder man hört in der Öffentlichkeit nie was davon... Da sollen Rentner, die ihre gesetzliche Renten von der DRV beziehen, auch ihrem früheren Arbeitgeber ganz genau mitteilen, welche Nebeneinnahmen sie jetzt als Rentner haben, damit die Betriebsrente des früheren Arbeitgebers gekürzt werden kann... Es handelt sich in der betrieblichen Ruhegeldbestimmung beim Kürzen um eine "Kann-Bestimmun" - und die ist aus dem Jahre 1959, wahrscheinlich ist das heute eh komplett illegal???