Wenn Du mutig bist, fragst Du Deine Kirchenoberen, ich tue das nicht fuer Dich ...

CrisisMaven ⌂, Dienstag, 06.01.2015, 18:36 (vor 3401 Tagen) @ Suchtberater4275 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 06.01.2015, 18:41

Das mag auch von Evangelischer Landeskirche zu Evangelischer Landeskirche anders geregelt sein. Ich war jedenfalls bei einem Konfirmations-Gottesdienst "Beigeladener", ca. 1993/94, wo der Pfarrer von der Kanzel verkuendete: "Liebe Gemeinde, ich bin angehalten, zu verkuenden, dass, wer sich nach Austritt wieder der Kirche zuwendet, auch wieder steuerpflichtig wird. Ich allerdings weigere mich, das zu kontrollieren".

Bin ich bereit, eidesstattlich zu versichern ... wenn Du mir eine eidesstattliche Versicherung einer vertretungsberechtigten Person bringst, die versichert:

a) das war auch im Zeitraum 1993-1995 in KEINER deutschen Evangelischen Landeskirche so

b) das ist heute auch noch nicht so.

Ansonsten hier zur Ausgabe warmer Jacken: "fehlende Austritts-Bescheinigung: keine Verjährung f. Steuer-Nachzahlung" - nicht exakt dasselbe, zeigt aber, dass ich bis zum Beweis des Gegenteils der Glaubwuerdigere bin.

Und bitte: VERTRETUNGSBERECHTIGTE Kirchenperson! Nicht irgendeinen Pfarrer zitieren, der seine eigenen kirchenamtlichen Erlasse nicht liest ...

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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