Schachtschneider zum "kleinen Asylrecht" auf Wissensmanufaktur
Auf Wissensmanufaktur.net legt der Staatsrechtsexperte dar, inwieweit die Bundesregierung geltendes Recht mit Füßen tritt.
http://www.wissensmanufaktur.net/asylrecht
Auszüge aus der Schlussbemerkung:
"Aus keiner Regelung der nationalen Gesetze Deutschlands, der Gesetze der Europäischen Union oder des Völkerrechts ergibt sich ein Recht der Flüchtlinge zur Einreise nach Deutschland, etwa um ihren Antrag auf den Flüchtlingsstatus prüfen lassen zu können und dann gegebenenfalls, also meist, bleiben zu dürfen. Ein solches Recht wäre auch mit Art. 16 a Abs. 2 GG, der analog anzuwenden ist, unvereinbar. Es wäre absurd, wenn Deutschland den derzeitig 60 Millionen Flüchtlingen der Welt ein Recht zur Einreise nach Deutschland einräumen wollte oder sich von internationalen Organisationen wie der Europäischen Union ein solches Recht okroyieren ließe. Das wäre mit der Souveränität der Bürger als deren Freiheit gänzlich unvereinbar. Diese Souveränität ist wesentlich die Hoheit über das Gebiet der Deutschen.
Die Flüchtlinge werden dennoch an der Grenze nicht abgewiesen. Sie werden geradezu ins Land geholt. Das ist ein unerhörter Rechtsbruch. Der Schutz der Grenze ist leicht. Man muß keine Mauer bauen, die in Deutschland die Erinnerung an die unselige Teilung des Landes wach ruft. Es gibt wirksame elektronische Grenzsicherung. Deutschland verfügt über diese Technik und verkauft sie andern Staaten, etwa Saudi-Arabien...."
Die Verteilungsregelungen der Europäischen Union gelten auch für die GFK-Flüchtlinge, werden aber nicht umgesetzt. Wenn die Fremden über Unionsländer oder sichere Drittstaaten nach Deutschland kommen, sind sie nicht schutzbedürftig und können wegen Art. 16 a Abs. 2 GG analog in Deutschland ein Bleiberecht nicht auf ihre Flüchtlingseigenschaft stützen. Ihnen kann der Flüchtlingsstatus mit dem Abschiebeverbot nicht zuerkannt werden. Sie können und müssen (in der Regel) in die Länder zurück- oder abgeschoben werden, aus denen sie einreisen. § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz verbietet auch nur die Abschiebung in Staaten, dessen Verfolgung die Flüchtlinge fürchten müssen.
Es bleibt dabei: Die große Masse der Flüchtlinge kommt illegal nach Deutschland und hält sich hier illegal auf.
... und verbrochen hat das die amtierende Bundesregierung. Möge jeder, der bei kommenden Wahlen ein Kreuz bei den Parteien macht, die das beschlossen oder duldend hingenommen haben, die Pest und Cholera kriegen!
Gruß
stocksorcerer