Grundgesetz BRD Artikel 3

Prophet, Donnerstag, 23.04.2015, 18:36 (vor 3918 Tagen) @ Kurz_vor_Schluss8021 Views

Absatz 3:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aha. Selbst das Grundgesetz ist rassistisch. [[lach]]


Grüße,
Prophet


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