Wieso sieht das Recht von realen Unterschieden ab? Nein, das doch eben nicht (ed)
Hallo politicaleconomy,
erstens, niemand nimmt an, dass Gleichheit gleich Gerechtigkeit wäre.
Zweitens wird in Gesetz ständig unterteilt, wer wie zu behandeln ist. Insofern stimmt diese Grundthese von Dir nicht.
Es wird nach Alter unterschieden (Geschäftsfähigkeit, Arbeitsrecht, Führerschein usw.), Straftäter und Unbescholtener und nach weitere. Es muss nur eben nach von der Rechtsordnung akzeptierten Grundlagen unterschieden werden (siehe meine Antwort an Festan bzw. die Quellen darin).
Man kann sich ja alles Mögliche ausdenken, aber man kann auch erst mal nachschauen.
Wer sich für Marx und diese Fragen interessiert, sollte unbedingt hierfür das hier gelesen haben - und schon ergibt sich ein anderes Bild:
http://www.mlwerke.de/me/me01/me01_347.htm (lohnt ungemein in diesen Fragen)
http://de.wikipedia.org/wiki/Zur_Judenfrage
Soviel zu Sondergesetzen.
Sehr hilfreich auch: Friedrich Engels/Karl Kautsky
Juristen-Sozialismus
http://www.mlwerke.de/me/me21/me21_491.htm
Das Recht kann wahrlich nicht alles, was von ihm erwartet wird, aber Manches eben schon.
Es sei nicht vergessen, dass es, wenn alle Umstände danach wären, gar keines Rechts bedürfte. Wenn aber Regelungen gebraucht werden (abstrakte - also unabhängig von Fall und Anzahl usw.), dann wird die Ungleichheit der Adressaten eben automatisch berührt.
Und bitte nicht übersehen, dass es vor Gericht, wie bei einem Schiedsrichter, eben häufig Unterlegene geben muss (sagt schon allein die Logik). Die wiederum das meist nicht gut und gerecht finden (hängt auch von den Motiven, Einsichtsfähigkeit und Reife ab).
Man kann sich darüber unterhalten, ob man automatisch, also per Gesetz bestimmte Menschen ungleich behandeln will. Diesen Rechte geben oder verwehren, auch z. B. im prozessualen Bereich (formales Recht, wie z. B. Verteidigungsmittel). Sollen einige anderes behandelt, wie bestraft werden?
Sollen welche ausdrücklich bedacht werden? Sollen welche bestimmte Dinge von Geburt her können und andere nicht usw.
Man kann auch darüber streiten, was gerecht und ungerecht ist, und was Gleichheit (welche eigentlich?) deren Voraussetzung ist, aber dazu müssten die Diskutanten wohl eben tiefer graben (wie bei anderen Themen?). Die von Dir zitierten Quellen sind schon gut.
Aber eigentlich braucht es eigentlich Fachtexte, wie Lehrbücher, Kommentare Urteile und Fachartikel - oder wenigstens Bücher zur Rechtsphilosophie 8es sind ja uralte Fragen - und grundsätzliche).
Verschiedene Ausführungen und Ausleuchtungen, Abwägungen und Versuche von Synthesen.
"Weswegen das Recht von ihren realen Unterschieden absehen muß" - hier muss man Kontext und geeigneten Platz für diese Prämisse richtig einordnen. an bestimmten Stellen muss das Gesetz von realen Unterschieden absehen, nämlich wenn diese nicht ausschlaggebend sein können oder sollen.
Viele freundliche Grüße
azur
Edit:
Gleichheit wird im Westen für Gerechtigkeit gehalten.
Das stimmt so eindeutig überhaupt nicht. In der klassischen bis zur modernen Philosophie und Diskussion dazu über Jahrhunderten in der Gesellschaft sowie den Rechtswissenschaft ist das mitnichten so!
Übrigens hat daran auch Religion ihren Anteil, die predigt von Gott sind alle Menschen gleich, oder?
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