Begriffsverwirrung

Falkenauge, Donnerstag, 23.04.2015, 13:12 (vor 3919 Tagen) @ LLF7898 Views

The Occidental Observer veröffentlicht wissenschaftliche Thesen, die
aufgrund von Beobachtungen Unterschiede zwischen Völkern und Rassen
behaupten - niedrigerer IQ, höhere Kriminalität usw. - ähnlich wie
Sarrazin. Medienkritik ist ein weiterer Schwerpunkt dieses Magazins.

Solche Thesen widersprechen dem hierzulande geltenden Konsens, dass alle
Menschen gleich sind. Man kann versuchen, diese Thesen zu widerlegen, man
kann sie aber auch gleich niederbrüllen, das ist einfacher.

Für das Thema ist es fundamental wichtig, sich erkenntnistheoretisch folgendes klar zu machen:
Wir müssen grundsätzlich zwei Arten von Begriffen unterscheiden: Erkenntnis-Begriffe und handlungsleitende Begriffe. Erkenntnis-Begriffe setzen eine wahrnehmbare Realität voraus, die mit der Erkenntnis durchdrungen und auf den Begriff gebracht werden soll. Hier handelt es sich um die wissenschaftliche Erforschung dessen, was ist bzw. war, um die Erkenntnis der Wirklichkeit. Die wahrnehmbare Realität ist zuerst da, dann werden die dazugehörigen Begriffe gewonnen. Handlungsleitende Begriffe dagegen sind bei ihrer Bildung nicht Begriffe einer bestehenden Realität, sondern die ihnen entsprechende Realität soll durch sie erst geschaffen, bzw. verändert werden. Hier ist der Begriff zuerst da und dann die ihm entsprechende wahrnehmbare Erscheinung.

Die ärztliche Diagnose einer Krankheit z. B. besteht aus Erkenntnis-Begriffen. Diese beziehen sich auf eine bestehende Wirklichkeit. Sie sind moralisch nicht bewertbar, sondern wahr oder falsch. Das ärztliche oder vom Patienten selbst entwickelte Therapiekonzept setzt sich aus Handlungsbegriffen für eine angestrebte gesundheitliche Wirklichkeit zusammen. Diese unterliegen der moralischen Beurteilung: dilettantisch, schlecht, gut, unzureichend, usw.

Ein Erkenntnis-Begriff, der sich auf das Gewordene bezieht, kann nicht zugleich ein handlungsleitender Begriff sein. Dem Erkenntnis-Begriff ist nicht eingeschrieben, wie nun zu handeln ist. Er kann nur der Anlass sein, in freier Weise unter Berücksichtigung dieser Erkenntnis, aber auch noch vieler anderer, einen Handlungsbegriff zu bilden. Ein Automatismus würde jede Freiheit des Menschen ausschließen. Im obigen Beispiel folgen aus der Feststellung einer Erkrankung nicht zwingend ganz bestimmte therapeutische Handlungsbegriffe. Da bietet sich eine Vielfalt therapeutischer Ansätze an.

„Rassismus“ ist ebenfalls ein handlungsleitender Begriff. Er bezeichnet moralisch abwertend eine negative Einstellung, Verhaltens- und Handlungsweise eines Menschen anderen Menschen gegenüber, die einer anderen Rasse angehören. Zur Rechtfertigung zieht dieser ihm geeignet erscheinende tatsächliche oder scheinbare Erkenntnis-Begriffe über Menschenrassen – oder wie man unterschiedliche Leibesformen von Menschengruppen auch immer bezeichnen will – heran und gibt vor, seine rassistische Haltung lasse sich davon zwingend ableiten.

Dass der Übergang vom Erkenntnis-Begriff zum handlungsleitenden Begriff nicht zwingend ist, übersehen auch die meisten Kritiker und Erforscher des „Rassismus“. Daher erhält der Begriff des Rassismus, von dem eine Fülle verschiedenster Definitionen kursiert, etwas Schillerndes, da handlungsleitende Begriffe und Erkenntnis-Begriffe in ihrer grundsätzlichen Verschiedenheit nicht durchschaut, beide miteinander vermischt werden und zumeist die Mischung unzulässigerweise als „Rassismus“ bezeichnet wird.

Ich habe das hier noch weiter untersucht:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2013/04/19/der-begriff-rassismus-und-seine-politi...


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