Deutsche Rentenversicherung (Landesversorgungsamt)

TurnAround, Dienstag, 15.03.2016, 13:08 (vor 3619 Tagen) @ Volker4614 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 15.03.2016, 17:13

Servus Volker,

Landesversorgungsamt (Deutsche Rentenversicherung).

Die von mir hinzugezogene Anwaltskanzlei hatte vor meinem Fall bereits in zwei ähnlich gelagerten Fällen Erfolg.

Versorgungsmedizinische Grundsätze:
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=3&ved=0ahUKEwjbv-XD0MLLAhXH7hoKHWWFDmkQFggfMAI&url=http%3A%2F%2Fwww.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de%2FGdS-Tabelle.html&usg=AFQjCNEoMIf-ZnnZZrXKxi0kIiUEqUciuA

Legt man diese Grundsätze zugrunde, wäre unter Berücksichtigung der Kreislaufproblematik (anaphylaktischer Schock) und der Wirbelsäulenversteifung lt. Gutacherangabe ein GdB von 70 angemessen.

Edit: In meinem Fall gibt es keine Sensibilisierung bei Erstkontakt und bei Folgekontakt die Schockreaktion (ohne den Auslöser zu kennen), sondern die Schockreaktion setzt sofort ein. Dann habe ich ca. 20 Sekunden, um meine Adrenalinspritze in den rechten Oberschenkel zu jagen, sonst eventuell Exitus. Wegen unbekannter Ursachen, eventuell auch aufgrund von physischem Stress, rege ich mich kaum noch über etwas auf. Du könntest also Rindvieh, Ochse, Schwein zu mir sagen - oder noch schlimmer: Nazi! Das geht mir links und rechts am A... vorbei.
Lebt sich ganz gut mit der Einstellung.

Bin auch noch uneingeschränkt berufstätig, damit unsere Politiker von meinem Steuergeld etwas zu beißen haben[[top]], die lieben Kleinen.

Die 70 % GdB setze ich noch um, bin ja nicht auf einer Vergnügungsfahrt.[[top]]

Gruß
TurnAround

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